Beauftragter für die Programmsteuerung im Programm "Lebendige Zentren" in der Gemeinde Saarwellingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarwellingen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragter für die Programmsteuerung im Programm "Lebendige Zentren" in der Gemeinde Saarwellingen
Die Gemeinde Saarwellingen benötigt Unterstützung bei der Steuerung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in der Gemeinde Saarwellingen sowie damit in Zusammenhang stehenden städtebaulichen Einzelmaßnahmen im Ortskern.
Hierzu wird ein Beauftragter im Sinne des § 157 Baugesetzbuch (BauGB) gesucht, der die Vorbereitung, Steuerung und Durchführung der städtebaulichen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme in der Gemeinde Saarwellingen betreut.
Der unter II.1.5) der EU-Bekanntmachung geschätzte Gesamtwert des Auftrags von ca. 230.000 EUR ist für den Zeitraum von voraussichtlich insgesamt 5 Jahren (3 Jahre, plus einer optionalen Verlängerung von 2 Jahren, in Abhängigkeit von der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber) vorgesehen (siehe auch II.2.7) der EU-Bekanntmachung). Der Gesamtwert darf nicht überschritten werden.
Weiteres unter II.2.4).
66793 Saarwellingen
Die Gemeinde Saarwellingen erwartet Unterstützung bei der Steuerung und Durchführung einer seit 2008 laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in der Gemeinde Saarwellingen sowie von dazugehörigen städtebaulichen Einzelmaßnahmen im Ortskern. Sie erwartet, dass ein Bewerber mit der ausgeschriebenen Leistung aufgrund seiner Tätigkeit bei anderen vergleichbaren Stadtentwicklungsprojekten als Sanierungsbeauftragter bzw. Stadtumbaubeauftragter vertraut ist. Eine detaillierte Projektbeschreibung über die zu erbringende Leistung ist dem Dokument "Leistungsbeschreibung Programmsteuerer“ (siehe Anhang 1) zu entnehmen. Ferner sind für die genannte Maßnahme Informationen und Unterlagen (ISEK und Abgrenzung des Sanierungsgebiets) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der
Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen. Die in der beigefügten Beschreibung genannten Leistungen sind weder als vollständig noch als abschließend zu betrachten, sondern beschreiben das Hauptaufgabenfeld des Auftragnehmers des vorliegenden Auftrages. Weitere Leistungen können sich im Rahmen der Tätigkeit ergeben.
Optionale Verlängerung von 2 Jahren (in Abhängigkeit von der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber).
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Eigenerklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung vorzulegen.
Eine Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Phase 1 - Bewerbungsphase) erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen Kriterien. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) und (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2 - Zuschlagsphase) teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen zugrunde gelegt:
Kriterium (R-1): Mindestanforderung, d. h. mind. 1 wertbare Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen, hier: Referenz im Rahmen der Tätigkeit als Beauftragter im Sinne des § 157 BauGB von Städtebauförderprogrammen und im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, bei denen das Fördergebiet mindestens 10 ha groß ist und bei denen ein Mitwirken bei der:
a) Akquisition staatlicher Fördermittel,
b) Aufstellen eines Kosten-/Wirtschaftlichkeitsplanes,
c) Abrechnung von Fördermittel
wesentlicher Bestandteil der Leistung war. Die Erbringung der Leistungen sowohl zu a), b) und c) ist durch eine textliche Beschreibung (siehe Formblatt) nachvollziehbar darzulegen.
Hinweis: Die Planung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK), ähnliche Entwicklungskonzepte (GeKo, TeKo usw.), Zentrumsmanagement und Projektsteuerung/Projektmanagement von Einzelprojekten (auch Einzelprojekte im Rahmen einer Gesamtmaßnahme, Gebietserschließung o. ä.) sind im Rahmen des Kriteriums (R-1) nicht vergleichbar und können nicht gewertet werden. Gleiches gilt für punktuelle Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen für Fördergebiete <10 ha.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 5 Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Mögliche Zusatzpunkte zu (R-1) (keine Mindestanforderung):
Die angegebenen Referenzen weisen einen Bearbeitungszeitraum von mind. 3 Jahren auf, d. h die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, sie müssen aber bereits mind. seit 3 Jahren bearbeitet worden sein. Es können je Referenz je 3 Zusatzpunkte, also insgesamt 15 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung zu (R-1): max. 65 Punkte (inkl. Zusatzpunkte) möglich.
Kriterium (R-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Erfahrungen in der Betreuung privater Maßnahmen im Rahmen von Städtebauförderprogrammen, bei denen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme oder bei Einzelmaßnahmen der Kontakt zu privaten Maßnahmenträgern gesteuert wurde (z. B. Zentrumsmanagement, Verwaltung von Verfügungsfonds in Bezug auf Einzelmaßnahmen, Beratungs-/Abstimmungsgespräche u. ä.).
Hinweis: Die Betreuung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für Private gilt als nicht vergleichbar und kann nicht als Referenz gewertet werden.
Gewertet wird max. 1 Referenz mit 5 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 5 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 70 Punkte erreicht werden.
Hinweis: Referenzen, die zum Kriterium (R-2) angegeben werden, können nicht unter dem Kriterium (R-1) angeführt werden, da die geforderten Referenzen beim Kriterium (R-2) nur als teilweise vergleichbar gelten und lediglich Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistungen darstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sind die Formblätter von den Mitbewerbern ebenfalls auszufüllen. Ferner sind
in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die BG/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber/der BG sowie zu Aufbau und Arbeitsschwerpunkten des Büros gemäß Formblatt. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Bei Bewerbergemeinschaften auszufüllen: Verbindliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
3) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der BG tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
5) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter,
Stellvertreter des Projektleiters, ggf. weitere Mitarbeiter unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle einer BG muss jeweils die Bürozugehörigkeit ersichtlich sein. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. durch persönliche Referenzen und Qualifikationen) vorzulegen; der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen über eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren im Bereich Stadtplanung oder Architektur mit Vertiefung in Richtung Stadtplanung/Stadtentwicklung bzw. mit stadtplanerischem Hintergrund verfügen.
6) Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
8) Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden (siehe auch VI.3) Abs. 3)).
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 1.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung:
Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden (siehe auch VI.3) Abs. 3)).
s.o.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, eigene Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (R-1) und (R-2):
— Vollständigkeit/Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,
— Bearbeitungszeit von mind. 2 Jahren: Die Bearbeitung ist ganz oder teilweise im Zeitraum von Februar 2013 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung erbracht worden; d. h. bei (R-1), und (R-2): Die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, sie müssen aber bereits mind. seit 2 Jahren bearbeitet werden (für mind. 3 Jahre Bearbeitungszeit können Zusatzpunkte zum Kriterium (R-1) erzielt werden),
— Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag (auch hinsichtlich der Projektdimensionen).
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, dann ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den Kriterien (R-1) und (R-2) gewertet werden sollen. Die übrigen genannten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein.
Hinweis: Referenzen, die zum Kriterium (R-2) angegeben werden, können nicht unter dem Kriterium (R-1) angeführt werden, da die geforderten Referenzen beim Kriterium (R-2) nur als teilweise vergleichbar gelten und lediglich Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistungen darstellen.
Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) der EU-Bekanntmachung aufgeführt.
s.o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Stadtplaner oder Architekt mit Vertiefung in Richtung Stadtplanung/Stadtentwicklung bzw. mit stadtplanerischem Hintergrund (z. B. Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Gesucht wird ein Büro, welches über langjährige Erfahrungen im Bereich Stadtplanung/Stadtentwicklung und insbesondere Städtebauförderung in Kommunen mit vergleichbarem Maßstab verfügt. Dies wird mit den o. g. Referenzen abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.2018 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinandersetzen.
5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.