perl-generalplanung-trinkwasseraufbereitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: perl-2023-01-twa
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perl
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://perl.saarland/herzlich-willkommen.html
Abschnitt II: Gegenstand
perl-generalplanung-trinkwasseraufbereitungsanlage
Die Gemeinde Perl bzw. das Gemeindewasserwerk Perl als Eigenbetrieb der Gemeinde steht vor der Aufgabe, auf die in den letzten Jahrzehnten relevant angestiegenen Sulfat-Konzentrationen im Brunnenrohwasser der zur Trinkwassergewinnung nutzbaren Bohrungen Moseltal reagieren zu müssen, um den Anforderungen der Trinkwasserverordnung im abgegebenen Trinkwasser auch zukünftig vollumfänglich und sicher entsprechen zu können.
Hierzu plant die Gemeinde Perl die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage, die nach bisherigem Stand im Jahr 2025 betriebsfertig sein muss.
Der Neubau soll auf der Grundlage der im Mai 2022 vorgelegten "Studie zur Ermittlung einer wirtschaftlichen Lösung zur Errichtung der Wasseraufbereitungsanlage Perl" (Studie WAA) erfolgen. In dieser Studie ist die verfahrenstechnische Umsetzung mit vergleichender Betrachtung verschiedener Aufbereitungsverfahren zur Sulfatreduzierung und Enthärtung dargestellt.
Gegenwärtig erfolgt die Wasserversorgung in der Gemeinde Perl ohne eine Trinkwasseraufbereitung. Das Gemeindewasserwerk Perl versorgt über die Brunnen 3 und 5 ca. 9.300 Einwohner mit Trinkwasser. Die jährliche Wasserabgabe des Wasserwerkes beträgt rund 550.000 m³. Im Regelbetrieb beträgt der durchschnittliche Tageswasserbedarf ca. 1.500 m³/d und im Spitzenbedarfsfall ca. 2.900 m³/d. Der zukünftig prognostizierte Wasserbedarf liegt bei ca. 2.200 m³/d im durchschnittlichen Tageswasserbedarf und bei 4.000 m³/d als maximaler Wasserbedarf.
Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage, welche den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik entspricht. Dabei soll die Aufbereitungstechnik eine Flexibilität und modulare Erweiterbarkeit bezüglich der Anpassung an den Wasserbedarf ermöglichen. Die Brunnen 7 und 8 sind in die verfahrenstechnischen Berechnungen mit einzubeziehen. Als Ergebnis der Studie WAA ist die Variante Niederdruckumkehrosmose weiter zu betrachten. Die Erzielung einer wirtschaftlichen Betriebsweise und Optimierung des Energieverbrauchs unter Einbeziehung energetischer Wirkungsweisen wird vorausgesetzt. Die Anlagen und Gebäude sind in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu integrieren.
Gemeinde Perl Trierer Straße 28 66706 Perl
Die Gemeinde Perl bzw. das Gemeindewasserwerk Perl als Eigenbetrieb der Gemeinde steht vor der Aufgabe, auf die in den letzten Jahrzehnten relevant angestiegenen Sulfat-Konzentrationen im Brunnenrohwasser der zur Trinkwassergewinnung nutzbaren Bohrungen Moseltal reagieren zu müssen, um den Anforderungen der Trinkwasserverordnung im abgegebenen Trinkwasser auch zukünftig vollumfänglich und sicher entsprechen zu können.
Hierzu plant die Gemeinde Perl die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage, die nach bisherigem Stand im Jahr 2025 betriebsfertig sein muss.
Der Neubau soll auf der Grundlage der im Mai 2022 vorgelegten "Studie zur Ermittlung einer wirtschaftlichen Lösung zur Errichtung der Wasseraufbereitungsanlage Perl" (Studie WAA) erfolgen. In dieser Studie ist die verfahrenstechnische Umsetzung mit vergleichender Betrachtung verschiedener Aufbereitungsverfahren zur Sulfatreduzierung und Enthärtung dargestellt.
Gegenwärtig erfolgt die Wasserversorgung in der Gemeinde Perl ohne eine Trinkwasseraufbereitung. Das Gemeindewasserwerk Perl versorgt über die Brunnen 3 und 5 ca. 9.300 Einwohner mit Trinkwasser. Die jährliche Wasserabgabe des Wasserwerkes beträgt rund 550.000 m³. Im Regelbetrieb beträgt der durchschnittliche Tageswasserbedarf ca. 1.500 m³/d und im Spitzenbedarfsfall ca. 2.900 m³/d. Der zukünftig prognostizierte Wasserbedarf liegt bei ca. 2.200 m³/d im durchschnittlichen Tageswasserbedarf und bei 4.000 m³/d als maximaler Wasserbedarf.
Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage, welche den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik entspricht. Dabei soll die Aufbereitungstechnik eine Flexibilität und modulare Erweiterbarkeit bezüglich der Anpassung an den Wasserbedarf ermöglichen. Die Brunnen 7 und 8 sind in die verfahrenstechnischen Berechnungen mit einzubeziehen. Als Ergebnis der Studie WAA ist die Variante Niederdruckumkehrosmose weiter zu betrachten. Die Erzielung einer wirtschaftlichen Betriebsweise und Optimierung des Energieverbrauchs unter Einbeziehung energetischer Wirkungsweisen wird vorausgesetzt. Die Anlagen und Gebäude sind in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu integrieren.
Aufgrund der am Baumarkt bestehenden Unsicherheiten insbesondere mit Blick auf Material- und Personalengpässe kann sich gegebenenfalls die Umsetzung der Baumaßnahme verzögern. Deshalb behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Laufzeit des Vertrages entsprechend zu verlängern.
Vgl. die in der Bekanntmachung unter Ziffer III genannten Kriterien sowie die den Vergabeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.
Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die wirtschaftliche Umsetzung sowie die Begleitung bei Terminen und die Erstellung von Unterlagen für den Zuwendungsempfänger (Gemeinde Perl) ist erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Fremdnachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate);
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen;
3) Eigenerklärung über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen und über eine eventuelle auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen;
4) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen;
5) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat;
6) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt;
7) Fremdnachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Architekt";
8) Fremdnachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur".
1) formlose Bankerklärung als Fremdnachweis;
2) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR;
3) Eigennachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021):
Bewertet wird der gemittelte Gesamtumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021, jeweils inkl. MwSt.
Die nachfolgend angegebenen gemittelten Jahresumsätze für Planungsleistungen der aufgeführten Leistungsbilder müssen mindestens erzielt worden sein.
- Ingenieurbauwerke: 400.000 EUR/a
- Verkehrsanlagen: 100.000 EUR/a
- Freianlagen: 50.000 EUR/a
- Tragwerksplanung: 250.000 EUR/a
- Gebäude und Innenräume: 250.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 1,2,3: 50.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 4,5,8: 50.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 7.2: 250.000 EUR/a
1) formlose Bankerklärung als Fremdnachweis;
2) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR;
3) Eigennachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021):
Bewertet wird der gemittelte Gesamtumsatz der Jahre 2019, 2020, 2021, jeweils inkl. MwSt.
Die nachfolgend angegebenen gemittelten Jahresumsätze für Planungsleistungen der aufgeführten Leistungsbilder müssen mindestens erzielt worden sein.
- Ingenieurbauwerke: 400.000 EUR/a
- Verkehrsanlagen: 100.000 EUR/a
- Freianlagen: 50.000 EUR/a
- Tragwerksplanung: 250.000 EUR/a
- Gebäude und Innenräume: 250.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 1,2,3: 50.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 4,5,8: 50.000 EUR/a
- Tech. Ausrüstung ALG 7.2: 250.000 EUR/a
1) Anzahl der jeweils jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) und aktuell beschäftigten technischen Mitarbeiter/innen (ingenieurwissenschaftlicher Studiengang mit Abschluss Bachelor, Master oder Diplom) jahresdurchschnittlich und aktuell in den folgenden Bereichen :
- Leistungsbild Freianlagen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Verkehrsanlagen
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Die Qualifikation "Staatlich geprüfte(r) Techniker/in wird ebenfalls anerkannt.
Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben und in folgende Gruppen aufzuschlüsseln:
- Inhaber/Geschäftsführung
- festangestellte Mitarbeiter -freiberufliche Mitarbeiter.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente): von nicht unter 2,0 Technischen Mitarbeiter/innen jeweils in den unter 1) genannten Leistungsbildern im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell. Bewerber, bei denen in den o.g. Leistungsbildern weniger als 2 Mitarbeiter im Durchschnitt zur Verfügung standen bzw. stehen, werden in der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten für die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Planungs- und Beratungsleistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2013 bis Stand 31.12.2022) ausgeführt wurden:
Referenzen für folgende wesentliche Planungsleistungen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Es können mehr als zwei Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Prüfung für die Zulassung zur Angebotsphase werden nur die 2 geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Es reicht dabei aus, wenn das Ende des Leistungszeitraums in den genannten Zeitraum fällt. Bei abschnittsweisen Projekten / Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
Referenzen müssen zwingend für alle der unter 2) aufgelisteten Planungs- und Beratungsleistungen eingereicht werden. Das Fehlen von Referenzangaben kann zum Ausschluss des Bewerbers an der weiteren Wertung des Teilnahmeantrages führen, wenn der Bewerber auf Nachforderung des Auftraggebers eine solche nicht benennt.
Aus der Liste der Referenzprojekte sind 2 Projekte in Form einer kurzen aussagekräftigen Beschreibung in Form von Text (max. zwei einseitig beschriebene DIN-A4 Seiten), Fotos (3 Seiten mit max. 6 Fotos je Seite) und Zeichnungen (3 Pläne/Planübersichten max. DIN A 3) darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Die Referenzen müssen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad und die Anforderungen des vorliegenden Projekts (Planung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder ähnlichen Anlagen im Wasserbereich) vergleichbar sein.
Referenzen von Anlagen der Abwasserbehandlung können auch anerkannt werden, wenn die Vergleichbarkeit hinsichtlich der technischen Anforderungen bei den Bauwerken und bei den verfahrenstechnischen Anlagen in der Kurzbeschreibung transparent dargestellt wird. Vergleichbare Leistungen sind solche, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welche Personen die Leistungen erbracht haben.
Voraussetzung für einen eindeutigen Nachweis der Vergleichbarkeit sind jeweils folgende Eigenschaften der Referenz, die alle (kumulativ) erfüllt sein müssen
a) jeweils abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 und 7 der bei den Referenzprojekten nachzuweisenden wesentlichen Planungsleistungen
b) Einordnung der Planungs- und Beratungsleistungen der Referenzobjekte in folgende Honorarzonen (HZ):
Objektplanung
- Ingenieurbauwerke (§ 44 HOAI): Honorarzone III oder höher
Fachplanung
- Tragwerksplanung (§ 52 HOAI): Honorarzone III oder höher
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8 (§ 56 HOAI): Honorarzone III
- Techn. Ausrüstung ALG 7.2 (§ 56 HOAI): Honorarzone II oder höher
c) Gegenstand der Referenz ist bzw. war der Neubau eines Wasserwerks oder einer vergleichbaren Referenz für Bauwerke und Anlagen der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung
d) Die Erstellung der Vergabeunterlagen ist erfolgt
e) Summe der für die Honorarermittlung maßgebenden anrechenbaren Kosten (nach dem Stand der Kostenberechnung) in den Kostengruppen 300 bis 500 in mindestens folgender Höhe (ohne MwSt.) für folgende Leistungsbilder
wesentliche Planungsleistungen
- Ingenieurbauwerke: mind. 2.000.000 EUR
- Tragwerksplanung. mind. 1.000.000 EUR
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8: mind. 250.000 EUR (in Summe)
- Techn. Ausrüstung ALG 7 mind. 1.000.000 EUR (in Summe)
3) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen;
4) Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Anzahl der jeweils jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) und aktuell beschäftigten technischen Mitarbeiter/innen (ingenieurwissenschaftlicher Studiengang mit Abschluss Bachelor, Master oder Diplom) jahresdurchschnittlich und aktuell in den folgenden Bereichen :
- Leistungsbild Freianlagen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Verkehrsanlagen
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Die Qualifikation "Staatlich geprüfte(r) Techniker/in wird ebenfalls anerkannt.
Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben und in folgende Gruppen aufzuschlüsseln:
- Inhaber/Geschäftsführung
- festangestellte Mitarbeiter -freiberufliche Mitarbeiter.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente): von nicht unter 2,0 Technischen Mitarbeiter/innen jeweils in den unter 1) genannten Leistungsbildern im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell. Bewerber, bei denen in den o.g. Leistungsbildern weniger als 2 Mitarbeiter im Durchschnitt zur Verfügung standen bzw. stehen, werden in der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten für die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Planungs- und Beratungsleistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2013 bis Stand 31.12.2022) ausgeführt wurden:
Referenzen für folgende wesentliche Planungsleistungen
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Leistungsbild Tragwerksplanung
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8
- Leistungsbild Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 7.
Es können mehr als zwei Referenzen angegeben werden. Im Rahmen der Prüfung für die Zulassung zur Angebotsphase werden nur die 2 geeignetsten Referenzen berücksichtigt. Es reicht dabei aus, wenn das Ende des Leistungszeitraums in den genannten Zeitraum fällt. Bei abschnittsweisen Projekten / Maßnahmen werden nur die Bauabschnitte berücksichtigt, die innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
Referenzen müssen zwingend für alle der unter 2) aufgelisteten Planungs- und Beratungsleistungen eingereicht werden. Das Fehlen von Referenzangaben kann zum Ausschluss des Bewerbers an der weiteren Wertung des Teilnahmeantrages führen, wenn der Bewerber auf Nachforderung des Auftraggebers eine solche nicht benennt.
Aus der Liste der Referenzprojekte sind 2 Projekte in Form einer kurzen aussagekräftigen Beschreibung in Form von Text (max. zwei einseitig beschriebene DIN-A4 Seiten), Fotos (3 Seiten mit max. 6 Fotos je Seite) und Zeichnungen (3 Pläne/Planübersichten max. DIN A 3) darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Die Referenzen müssen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad und die Anforderungen des vorliegenden Projekts (Planung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder ähnlichen Anlagen im Wasserbereich) vergleichbar sein.
Referenzen von Anlagen der Abwasserbehandlung können auch anerkannt werden, wenn die Vergleichbarkeit hinsichtlich der technischen Anforderungen bei den Bauwerken und bei den verfahrenstechnischen Anlagen in der Kurzbeschreibung transparent dargestellt wird. Vergleichbare Leistungen sind solche, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welche Personen die Leistungen erbracht haben.
Voraussetzung für einen eindeutigen Nachweis der Vergleichbarkeit sind jeweils folgende Eigenschaften der Referenz, die alle (kumulativ) erfüllt sein müssen
a) jeweils abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 und 7 der bei den Referenzprojekten nachzuweisenden wesentlichen Planungsleistungen
b) Einordnung der Planungs- und Beratungsleistungen der Referenzobjekte in folgende Honorarzonen (HZ):
Objektplanung
- Ingenieurbauwerke (§ 44 HOAI): Honorarzone III oder höher
Fachplanung
- Tragwerksplanung (§ 52 HOAI): Honorarzone III oder höher
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8 (§ 56 HOAI): Honorarzone III
- Techn. Ausrüstung ALG 7.2 (§ 56 HOAI): Honorarzone II oder höher
c) Gegenstand der Referenz ist bzw. war der Neubau eines Wasserwerks oder einer vergleichbaren Referenz für Bauwerke und Anlagen der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung
d) Die Erstellung der Vergabeunterlagen ist erfolgt
e) Summe der für die Honorarermittlung maßgebenden anrechenbaren Kosten (nach dem Stand der Kostenberechnung) in den Kostengruppen 300 bis 500 in mindestens folgender Höhe (ohne MwSt.) für folgende Leistungsbilder
wesentliche Planungsleistungen
- Ingenieurbauwerke: mind. 2.000.000 EUR
- Tragwerksplanung. mind. 1.000.000 EUR
- Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 8: mind. 250.000 EUR (in Summe)
- Techn. Ausrüstung ALG 7 mind. 1.000.000 EUR (in Summe)
3) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen;
4) Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Zur Bewerbung sind alle Personen zugelassen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" und "Ingenieur" zu tragen (§ 75 VgV). Ein entsprechender Fremdnachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Muster des Saarlandes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2) Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4) Zur Erläuterung von Honorarfragen ist der Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5.8.2019 zu beachten,
5) Der Beginn der Leistungen erfolgt nach dem Zuschlag,
6) Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
7) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung). Bitte stellen Sie diese bis 6 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
8) Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u. U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & SupportCenter: http://support.cosinex.de, E-Mail: [gelöscht] , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1697K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 160, 134, 135 GWB