Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2022-13

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490016
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=490016
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha

Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2022-13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebene Leistung umfasst die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Gotha

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer übernimmt als beauftragter Dritter die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.

Es erfolgt die Übernahme und Entsorgung von ca.127,0 t Schadstoffen pro Jahr.

Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten:

- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)

- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7k in 99885 Ohrdruf)

- Wertstoffhof Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16 in 99880 Waltershausen)

- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)

- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)

- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)

- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:

(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.

(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.

(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EU-Sanktionen)

(4) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,

(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,

(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

(8) die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter

in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer

gesetzten Frist beizubringen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm

die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine

entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht

beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter

verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht

nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:

(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen,

getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und

(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist

nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch

genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des

Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige

Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die

Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß

§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:

(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:

- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und einem Entsorgungsumfang von mindestens 90,0 t /Jahr). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.

(2) Dem Angebot ist eine Kopie des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen. Die Erlaubnis hinsichtlich des Transportes von gefährlichen Abfällen, mindestens derer welche in der Leistungsbeschreibung benannt sind, ist in dem Zertifikat aufgelistet.

(3) Benennung der verantwortlichen Führungskraft/Führungskräfte, der chemiespezifischen Fachkraft/Fachkräfte und der Hilfskraft/Fahrer sowie deren Qualifikation und Fortbildung i.S.d. TRGS 520 Abschnitt 5 Gefahrgutverordnung. Eine Kopie der fachlichen Qualifikation(en) und Fortbildung(en) der benannten Personen sind dem Angebot als Anlage beizufügen.

(4) Angabe der jeweiligen behördlichen Genehmigung(en), aus der/denen ersichtlich ist, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abfallarten entsprechend entsorgt werden dürfen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung(en) des Zwischenlagers oder der Behandlungsanlage etc. ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen.

(5) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte

(6) Angabe zu Transportbehältnissen

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen

(2) Prüfzertifikat zu den ordnungsgemäß verschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen gemäß TRGS 520 Abschnitt 6

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden

sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen

Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im

Wege der Eignungsleihe bedient.

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.

Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.

Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf

Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe

an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung

des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.

Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die

Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu

benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht

nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,

- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten

- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder

gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den

Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten

(3) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten

Zuschlagserteilung verpflichtet, die Verpflichtungen und Nachweise ((1) und (2))

nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis

maximal 5 Werktagen vorzulegen,

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer

Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in

jeweils folgender Höhe:

- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR

- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/02/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2023

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