Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit vom AG gestellten Omnibussen (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0552-2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 155-445922)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit vom AG gestellten Omnibussen (4 Lose)
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit vom Auftraggeber (AG) gestellten Omnibussen (4 Lose)
Leistungszeitraum: Leistungszeitraum: 07.11.2022 - 31.05.2025 max. Stundenanzahl: 369.332 h für alle Lose für alle 4 Lose innerhalb der Festlaufzeit
Der Auftraggeber ist (einmalig) berechtigt, weitere Fahrleistungen für max. weitere 6 Monate für alle 4 Lose zu beauftragen. Insgesamt wären das weitere max. 71.500 h für alle 4 Lose während der Optionslaufzeit (max. 6 Monate).
ACHTUNG: Die BVG führt zum Thema SEV-Leistungen bereits ein Vergabeverfahren mit 2 Losen durch (vgl. 2022/S 121-345441). Die hier veröffentlichte Vergabe stellt einen weiteren Beschaffungsbedarf von zusätzlich 4 Losen dar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Im Leistungszeitraum für Los 1 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 83.738 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.364Betriebsstunden pro Jahr (90%) und nicht mehr als 92.112Betriebsstunden pro Jahr (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.364 Betriebsstunden (90%) jährlich(take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 1 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 83.738 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.364Betriebsstunden (90%) und nicht mehr als 92.112Betriebsstunden (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.364 Betriebsstunden (90%) (take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 2 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 84.135 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.721Betriebsstunden pro Jahr (90%) und nicht mehr als 92.548Betriebsstunden pro Jahr (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.721 Betriebsstunden (90%) jährlich(take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 2 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 84.135 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.721Betriebsstunden (90%) und nicht mehr als 92.548Betriebsstunden (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.721 Betriebsstunden (90%) (take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 3 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 84.495 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 76.046Betriebsstunden pro Jahr (90%) und nicht mehr als 92.945Betriebsstunden pro Jahr (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 76.046 Betriebsstunden (90%) jährlich(take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 3 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 84.495 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 76.046Betriebsstunden (90%) und nicht mehr als 92.945Betriebsstunden (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 76.046 Betriebsstunden (90%) (take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 4 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 83.388 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.049Betriebsstunden pro Jahr (90%) und nicht mehr als 91.727Betriebsstunden pro Jahr (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.049 Betriebsstunden (90%) jährlich(take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
Im Leistungszeitraum für Los 4 (07.11.2022 - 31.05.2025) fallenca. 83.388 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstundenstellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens 75.049Betriebsstunden (90%) und nicht mehr als 91.727Betriebsstunden (110%) abrufen, wobei der AN keinenAnspruch auf Abruf einer Mindestanzahl an Betriebsstundenpro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung vonmindestens 75.049 Betriebsstunden (90%) (take-or-pay). Die Zeiträume 07.11. - 31.12.2022 und 01.01. -31.05.2025 werden entsprechend anteilig behandelt.
12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwertnoch die jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 bis 4genannten Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen(Höchstmenge) dar. Die Höchstmenge, die pro Los vom AGabgerufen werden kann, ist die maximale Anzahl an abrufbarenBetriebsstunden pro Jahr, d.h. fürmax. Los 1 35.657 hmax. Los 2 35.825 hmax. Los 3 35.979 hmax. Los 4 35.507 h
12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwertnoch die jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 bis 4genannten Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen(Höchstmenge) dar. Die Höchstmenge, die pro Los vom AGabgerufen werden kann, ist die maximale Anzahl an abrufbarenBetriebsstunden, d.h. fürmax. Los 1 35.657 h pro Jahrmax. Los 2 35.825 h pro Jahrmax. Los 3 35.979 h pro Jahrmax. Los 4 35.507 h pro Jahr