Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0304-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730790a59f72e12
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0304-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen

Vertragsbeginn nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2024

Leistungszeitraum: 01.02.2023 - 30.11.2024

max. Stundenanzahl: 44.000 h

für eventuelle Optionsziehung zzgl. max. 44.000 h

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr

mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des

Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das

Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen

Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der

Ausschreibung.

Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.

Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG´s.

Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).

Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max. 44.000 h (Siehe Option II 2.11).

Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.

Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen, wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag von Los 1 vorgesehen ist.

Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die Bewertung einbezogen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

siehe Option

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum jeweils von Februar - November)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr

mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des

Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das

Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen

Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der

Ausschreibung.

Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.

Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG´s.

Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).

Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.

Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max. 44.000 h (Siehe Option II 2.11).

Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.

Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen, wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag von Los 1 vorgesehen ist.

Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die Bewertung einbezogen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum jeweils von Februar - November)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von

den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch

für Bietergemeinschaften verwendet bzw. von

jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die

Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/

Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein

Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht

ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage

vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen

verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere

Nachweise vorzulegen.

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 21

Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen

für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

vorliegen.

5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 19

Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.

7. Erklärung über die Tarifbindung (vgl. III.2.2.)

8. Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG (vgl.III.2.2.)

9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

Im Jahr: EUR

Im Jahr: EUR

Im Jahr: EUR

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, muss der Umsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen

Eigenerklärung zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung in einem Umfang von mindestens 5.000 Betriebsstunden zum Gegenstand haben.

Definition Betriebsstunden:

Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen bereitsteht. Ein- und Aussetzwege bleiben hierbei unberücksichtigt.

Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung

zur Benennung

eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer

und

E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung

Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung : Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich 12.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.

Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen Betriebsstunden in einem Umfang von mindestens 24.000 h je Geschäftsjahr durch Referenzen belegt werden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der

Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene

Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und

fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall

zum Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während

des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen

oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe

eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu

ein Formular zur Verfügung.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,

insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu

berücksichtigen, also mind. die Vorgaben des TV-Nahverkehr

Berlin in der Fassung vom 01.07.2021 einzuhalten.

Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

-Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.

- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzen Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift befähigt sein.

- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in Deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.

- Absolvierung eines 7 tägigen ÖPNV Kurses beim AG vor Einsatz des Fahrpersonals des AN

Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbsondere der Leistungsbeschreibung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der

SektVO

sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat

ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der

Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung

der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0304-2022 zu erfolgen.

3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen

erteilt, die bis zum 11.08.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)

eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht

beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu

beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die

Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu

den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den

vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.

Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen

zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/

die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,

wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem

Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften

dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen

sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts

abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter

der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen

Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den

Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,

inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich

zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht

allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf

Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer

Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem

Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder

finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall

gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende

Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche

berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des

Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige

Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.

9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.

Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

Zur Klarstellung der Höchstwerte der Rahmenverträge erfolgt

folgende Ergänzung:

10. Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert umfasst die möglichen Stundenerweiterungen, die Optionen gemäß Punkt II.2.11) für beide Lose und mögliche Preissteigerungen, die im Vertrag über Preisgleitklauseln abgebildet werden.

11. Die jeweils in Punkt II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten Schätzwerte enthalten noch nicht die im Leistungsverzeichnis genannten möglichen optionalen Leistungen.

12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwert noch die jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) dar. Die Höchstmenge, die pro Los vom AG abgerufen werden kann, ist die maximale Anzahl an abrufbaren Betriebsstunden pro Jahr, d.h. je Los 22.000 Betriebsstunden pro Jahr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §

134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022