Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0304-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen
Vertragsbeginn nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2024
Leistungszeitraum: 01.02.2023 - 30.11.2024
max. Stundenanzahl: 44.000 h
für eventuelle Optionsziehung zzgl. max. 44.000 h
Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG´s.
Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.
Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max. 44.000 h (Siehe Option II 2.11).
Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen, wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag von Los 1 vorgesehen ist.
Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die Bewertung einbezogen.
siehe Option
Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum jeweils von Februar - November)
Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca. 22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG´s.
Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000 Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000 Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Linienverkehr des AG nutzen.
Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max. 44.000 h (Siehe Option II 2.11).
Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen, wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag von Los 1 vorgesehen ist.
Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die Bewertung einbezogen.
Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum jeweils von Februar - November)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
für Bietergemeinschaften verwendet bzw. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
7. Erklärung über die Tarifbindung (vgl. III.2.2.)
8. Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG (vgl.III.2.2.)
9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, muss der Umsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden
Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen
Eigenerklärung zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung in einem Umfang von mindestens 5.000 Betriebsstunden zum Gegenstand haben.
Definition Betriebsstunden:
Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von Fahrgästen bereitsteht. Ein- und Aussetzwege bleiben hierbei unberücksichtigt.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
zur Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung : Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich 12.000 Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.
Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen Betriebsstunden in einem Umfang von mindestens 24.000 h je Geschäftsjahr durch Referenzen belegt werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen, also mind. die Vorgaben des TV-Nahverkehr
Berlin in der Fassung vom 01.07.2021 einzuhalten.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
-Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.
- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzen Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift befähigt sein.
- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in Deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
- Absolvierung eines 7 tägigen ÖPNV Kurses beim AG vor Einsatz des Fahrpersonals des AN
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbsondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0304-2022 zu erfolgen.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zum 11.08.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht
beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu
beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu
den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter
der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem
Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des
Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Zur Klarstellung der Höchstwerte der Rahmenverträge erfolgt
folgende Ergänzung:
10. Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert umfasst die möglichen Stundenerweiterungen, die Optionen gemäß Punkt II.2.11) für beide Lose und mögliche Preissteigerungen, die im Vertrag über Preisgleitklauseln abgebildet werden.
11. Die jeweils in Punkt II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten Schätzwerte enthalten noch nicht die im Leistungsverzeichnis genannten möglichen optionalen Leistungen.
12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwert noch die jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) dar. Die Höchstmenge, die pro Los vom AG abgerufen werden kann, ist die maximale Anzahl an abrufbaren Betriebsstunden pro Jahr, d.h. je Los 22.000 Betriebsstunden pro Jahr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.