Programmanagement und sonstige Unterstützungsleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmanagement und sonstige Unterstützungsleistung
Bei der Autobahn GmbH des Bundes läuft derzeit ein Programm mit dem Namen Tag 2. Zielsetzung des Programms Tag 2 ist, dass die Prozesse sowohl in den Kern- als auch in den Unterstützungsbereichen autark und stabil laufen. Zeitliche Zielsetzung ist, dass dieses Programm am 31.12.2023 abgeschlossen ist, eine zeitliche Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. In diesem Programm befinden sich drei Handlungsfelder mit insgesamt 14 Projekten, wobei sich insgesamt 8 Projekte im Handlungsfeld 1 befinden. Im Handlungsfeld 1 geht es inhaltlich um die Konsolidierung der Kernprozesse. Handlungsfeld 2 beschäftigt sich mit dem Thema Konsolidierung der Unterstützungsprozesse und das Handlungsfeld 3 beschäftigt sich mit dem Thema Ziel- und Steuerungskonzept.
Es ergeben sich aus dem Programm Tag 2 und den damit enthaltenen Handlungsfeldern für den AG weiterführende Aufgaben. Diese müssen für die Erweiterung der IT-Landschaft beim AG, die ständige Anpassung an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in den Betriebsprozessen analysiert und konzipiert werden. Zur Vorbereitung und Weiterführung dieser Aufgaben benötigt die Autobahn GmbH optional weitere Unterstützung für das Projektmanagement.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet das Projekt und der Programmleiter direkt an die Geschäftsführung sowie an vier Direktorinnen und Direktoren der Niederlassungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Entscheidungen zeitnah getroffen und schnell umgesetzt werden. Über den gesamten Projektverlauf wird die intensive Verzahnung zwischen den Organisationeinheiten und die Förderung einer transparenten Kommunikation im Fokus stehen.
Der Auftragnehmer muss sehr schnell und fachlich flexibel breit gefächerte externe Unterstützungs- und Koordinierungsleitung, wie die Programmleitung und sonstige Unterstützungsleistung anbieten und bereitstellen, um kurzfristig anstehende entsprechende Aufgaben aus diesem Umfeld erfolgreich bearbeiten zu können.
Bei der Autobahn GmbH des Bundes läuft derzeit ein Programm mit dem Namen Tag 2. Zielsetzung des Programms Tag 2 ist, dass die Prozesse sowohl in den Kern- als auch in den Unterstützungsbereichen autark und stabil laufen. Zeitliche Zielsetzung ist, dass dieses Programm am 31.12.2023 abgeschlossen ist, eine zeitliche Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. In diesem Programm befinden sich drei Handlungsfelder mit insgesamt 14 Projekten, wobei sich insgesamt 8 Projekte im Handlungsfeld 1 befinden. Im Handlungsfeld 1 geht es inhaltlich um die Konsolidierung der Kernprozesse. Handlungsfeld 2 beschäftigt sich mit dem Thema Konsolidierung der Unterstützungsprozesse und das Handlungsfeld 3 beschäftigt sich mit dem Thema Ziel- und Steuerungskonzept.
Es ergeben sich aus dem Programm Tag 2 und den damit enthaltenen Handlungsfeldern für den AG weiterführende Aufgaben. Diese müssen für die Erweiterung der IT-Landschaft beim AG, die ständige Anpassung an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in den Betriebsprozessen analysiert und konzipiert werden. Zur Vorbereitung und Weiterführung dieser Aufgaben benötigt die Autobahn GmbH optional weitere Unterstützung für das Projektmanagement.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet das Projekt und der Programmleiter direkt an die Geschäftsführung sowie an vier Direktorinnen und Direktoren der Niederlassungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Entscheidungen zeitnah getroffen und schnell umgesetzt werden. Über den gesamten Projektverlauf wird die intensive Verzahnung zwischen den Organisationeinheiten und die Förderung einer transparenten Kommunikation im Fokus stehen.
Der Auftragnehmer muss sehr schnell und fachlich flexibel breit gefächerte externe Unterstützungs- und Koordinierungsleitung, wie die Programmleitung und sonstige Unterstützungsleistung anbieten und bereitstellen, um kurzfristig anstehende entsprechende Aufgaben aus diesem Umfeld erfolgreich bearbeiten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).