Programmanagement und sonstige Unterstützungsleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmanagement und sonstige Unterstützungsleistung
Bei der Autobahn GmbH des Bundes läuft derzeit ein Programm mit dem Namen Tag 2. Zielsetzung des Programms Tag 2 ist, dass die Prozesse sowohl in den Kern- als auch in den Unterstützungsbereichen autark und stabil laufen. Zeitliche Zielsetzung ist, dass dieses Programm am 31.12.2023 abgeschlossen ist, eine zeitliche Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. In diesem Programm befinden sich drei Handlungsfelder mit insgesamt 14 Projekten, wobei sich insgesamt 8 Projekte im Handlungsfeld 1 befinden. Im Handlungsfeld 1 geht es inhaltlich um die Konsolidierung der Kernprozesse. Handlungsfeld 2 beschäftigt sich mit dem Thema Konsolidierung der Unterstützungsprozesse und das Handlungsfeld 3 beschäftigt sich mit dem Thema Ziel- und Steuerungskonzept.
Es ergeben sich aus dem Programm Tag 2 und den damit enthaltenen Handlungsfeldern für den AG weiterführende Aufgaben. Diese müssen für die Erweiterung der IT-Landschaft beim AG, die ständige Anpassung an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in den Betriebsprozessen analysiert und konzipiert werden. Zur Vorbereitung und Weiterführung dieser Aufgaben benötigt die Autobahn GmbH optional weitere Unterstützung für das Projektmanagement.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet das Projekt und der Programmleiter direkt an die Geschäftsführung sowie an vier Direktorinnen und Direktoren der Niederlassungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Entscheidungen zeitnah getroffen und schnell umgesetzt werden. Über den gesamten Projektverlauf wird die intensive Verzahnung zwischen den Organisationeinheiten und die Förderung einer transparenten Kommunikation im Fokus stehen.
Der Auftragnehmer muss sehr schnell und fachlich flexibel breit gefächerte externe Unterstützungs- und Koordinierungsleitung, wie die Programmleitung und sonstige Unterstützungsleistung anbieten und bereitstellen, um kurzfristig anstehende entsprechende Aufgaben aus diesem Umfeld erfolgreich bearbeiten zu können.
Bei der Autobahn GmbH des Bundes läuft derzeit ein Programm mit dem Namen Tag 2. Zielsetzung des Programms Tag 2 ist, dass die Prozesse sowohl in den Kern- als auch in den Unterstützungsbereichen autark und stabil laufen. Zeitliche Zielsetzung ist, dass dieses Programm am 31.12.2023 abgeschlossen ist, eine zeitliche Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. In diesem Programm befinden sich drei Handlungsfelder mit insgesamt 14 Projekten, wobei sich insgesamt 8 Projekte im Handlungsfeld 1 befinden. Im Handlungsfeld 1 geht es inhaltlich um die Konsolidierung der Kernprozesse. Handlungsfeld 2 beschäftigt sich mit dem Thema Konsolidierung der Unterstützungsprozesse und das Handlungsfeld 3 beschäftigt sich mit dem Thema Ziel- und Steuerungskonzept.
Es ergeben sich aus dem Programm Tag 2 und den damit enthaltenen Handlungsfeldern für den AG weiterführende Aufgaben. Diese müssen für die Erweiterung der IT-Landschaft beim AG, die ständige Anpassung an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in den Betriebsprozessen analysiert und konzipiert werden. Zur Vorbereitung und Weiterführung dieser Aufgaben benötigt die Autobahn GmbH optional weitere Unterstützung für das Projektmanagement.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet das Projekt und der Programmleiter direkt an die Geschäftsführung sowie an vier Direktorinnen und Direktoren der Niederlassungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Entscheidungen zeitnah getroffen und schnell umgesetzt werden. Über den gesamten Projektverlauf wird die intensive Verzahnung zwischen den Organisationeinheiten und die Förderung einer transparenten Kommunikation im Fokus stehen.
Der Auftragnehmer muss sehr schnell und fachlich flexibel breit gefächerte externe Unterstützungs- und Koordinierungsleitung, wie die Programmleitung und sonstige Unterstützungsleistung anbieten und bereitstellen, um kurzfristig anstehende entsprechende Aufgaben aus diesem Umfeld erfolgreich bearbeiten zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV. Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen).
2. Eigenerklärung i.R.d Russlandsanktionen. Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F2 -
Erklärungen zum Unternehmen).
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern,
qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) -
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates (nicht älter als 6 Monate zur Angebotsabgabe), in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis
der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister,
Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens:
[Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Das (Formblatt F3.2) ist zu benutzen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Zu 2. Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der 3 Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
1. Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 5 Jahre (ab November 2017), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten gemäß Anforderungen zu vergebender Leistung (siehe Leistungsbeschreibung) Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
-Auftragswert in EUR netto
- Leistungszeitraum
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
1.1) Der Auftragswert (netto) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
1.2) mindestens 3 Unternehmens-Referenzen nicht älter als 5 Jahre, mithin Projektstart nach dem 01.11.2017;
1.3) Durchführung je Referenz eines Projektmanagement für ein Projekt mit mindestens einem der folgenden Schwerpunkte, Doppel-Nennung nicht erlaubt (d.h. in Summe müssen mindestens 3 Schwerpunkte mit den 3 einzureichenden Referenzen benannt sein):
a) Konsolidierung von Prozessen und/oder b) bedarfsgerechte Konsolidierung und Vorbereitung für die Beschaffung von Anwendungslösungen im Bereich IT und/oder c) Lizenzübergänge und/oder d) Bereitstellung von IT-Arbeitsplätzen und/oder e) Migration von Alt- und Bestandsdaten und/oder f) den Aufbau und Implementierung neuer Anwendungslösungen im Bereich IT 1.4) davon mindestens eine Referenz an einem Unternehmen der öffentlichen Hand 1.5) davon mindestens zwei Referenzen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern 1.6) davon mindestens eine Referenz für Projektmanagement von mindestens parallellaufenden 4 Projekten, die einander beeinflusst haben.
1.7) davon mindestens eine Referenz für Projektmanagementleitung in einem Transformationsprojekt beim Referenzgeber.
Für die Mindeststandards 1.4) bis 1.7) sind Mehrfachnennungen möglich.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Notwendige vorhandene Zertifizierung des einzusetzenden Personals über den gesamten Leistungszeitraum:
• ITIL V3 oder ITIL V4 mindestens Foundation • Professional Scrum Product Owner™ I Certification,
• Scrum Master (PSM I),
• Prince 2 Foundation,
• IREP CPRE Foundation,
• Zertifizierung als Systemischer Berater (Nachweis durch Vorlage und Einreichung Kopie)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).