Leitungsrückbau 220-kV-Ltg. Neuenhagen-Pasewalk- Bertikow-Vierraden Teilabschnitt 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Leitungsrückbau 220-kV-Ltg. Neuenhagen-Pasewalk- Bertikow-Vierraden Teilabschnitt 1
Die Ausschreibung umfasst die folgenden Projekte:
220-kV-Ltg. Neuenhagen-Pasewalk-Bertikow-Vierraden Teilabschnitt 1
Der Leistungsumfang ist gemäß den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen inklusive der Anlagen anzubieten.
Bestandteil dieser Beschaffung sind Leistungen im Bereich Rückbau, Einholung von Genehmigungen und Zustimmungen.
Weitere Informationen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitungsrückbau 220-kV-Ltg. Neuenhagen-Pasewalk- Bertikow-Vierraden Teilabschnitt 1
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen EinkäuferIn schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zur ARIBA Plattform einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig.
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die
Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von
allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form
unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur
Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw.
Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse
(siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom
Verfahren führen.
b)Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und
-kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
(1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom
Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine
Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine
Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen
kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und
die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung
nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die
geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch
vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht
geführt werden können, ist dies zu begründen, eine
vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis
vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die
Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
(4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis
der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den
Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer),
als auch - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung
möglich sind - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber
im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte
(Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo
Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der
Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen
vorgesehen ist.
c) Die nachrangigen Bieter werden mit einer Backup-Funktion
bezuschlagt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."