Vergabe Betriebseinrichtung - Los 1 "Allgemeine Betriebseinrichtung" (alte Ausschreibungsnummer: 22FEA56898) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA60117
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Betriebseinrichtung - Los 1 "Allgemeine Betriebseinrichtung" (alte Ausschreibungsnummer: 22FEA56898)
Für das Los 1 "Allgemeine Betriebseinrichtung" des Vergabeverfahrens 22FEA56898 muss durch das Zurückversetzen in die Angebotsphase systemisch bedingt ein neues Vergabeverfahren angelegt.
bundesweit
Bundesweite Versorgung der DB AG mit Betriebseinrichtung
Betrifft die ursprüngliche Bekanntmachung:
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe betrifft die frühere Bekanntmachung: 2022/S 036-094009 / 22FEA56898
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Betriebseinrichtung - Los 1 "Allgemeine Betriebseinrichtung" (alte Ausschreibungsnummer: 22FEA56898)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.