Vergabe Betriebseinrichtung und Gefahrstofflagerung/-handling Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA56898
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Betriebseinrichtung und Gefahrstofflagerung/-handling
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die
bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr gemäß §§ 15 ff
AktG verbundenen Unternehmen in Deutschland mit Betriebseinrichtung sowie
Produkten der Gefahrstofflagerung/-handlings. Die vom Auftragnehmer zu
erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren
Vergabeunterlagen beschrieben.
Los 1 und Los 2
Betriebseinrichtung
bundesweit
Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen über den Kauf von Betriebseinrichtung sowie in Zusammenhang stehender Leistungen (z.B. Montage).
Anwendung eines mathematischen Modells zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote.
Gefahrstofflagerung/-handling
bundesweit
Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen über den Kauf von Artikeln zur Gefahrstofflagerung / zum Gefahrstoffhandling sowie in Zusammenhang stehender Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung des Handelsregister-Auszug nicht älter als 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.