Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmfsfj.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB den Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey 2024 zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin, deutschlandweit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt den Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey 2024 (FWS 2024) im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 15 VgV aus. Nach aktuellem Planungsstand soll der Vertrag für eine Laufzeit von 50 Monaten vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2026 geschlossen werden. Der Auftrag umfasst insbesondere die folgenden Bestandteile:
- die Erarbeitung und Niederschrift des Hauptberichts Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024 auf der Basis einer repräsentativen Datenerhebung durch ein Feldforschungsinstitut und einer wissenschaftlichen Datenauswertung. Die Datenerhebung soll ca. 27.500 Telefoninterviews mit einer durchschnittlichen Interviewdauer von 25 Minuten umfassen.
- die Erarbeitung und Niederschrift eines Kurzberichts mit den zentralen Ergebnissen (Executive Summary) im Umfang von ca. 20 Seiten im DIN A4-Format in deutscher Sprache und in einer englischen Übersetzung.
- die Erarbeitung und Niederschrift von zwei weiteren Kurzberichten von ca. 25 Seiten im DIN A4-Format zu ausgewählten Themenschwerpunkten. Die Themen dieser Sonderauswertungen legt BMFSFJ fest.
- die Konzeption, Organisation und Umsetzung einer eintägigen Fachtagung zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des FWS 2024.
- die Einsetzung eines Beirats, der von BMFSFJ berufen wird. Von dem/der Auftragnehmer/Auftragnehmerin sind hierfür Personenvorschläge zu erarbeiten und dem BMFSFJ vorzulegen.
- die Erstellung eines Scientific Use File (SUF) mit den anonymisierten Mikrodaten des Kurzberichts (Executive Summary) zum FWS 2024 sowie einer Kurzbeschreibung dieses SUF sowie
- die Erstellung eines Scientific Use File (SUF) mit den anonymisierten Mikrodaten des FWS sowie einer Kurzbeschreibung dieses SUF, um der wissenschaftlichen Forschung einen Zugang für Sekundäranalysen des FWS zu ermöglichen.
Die Erstellung des FWS 2024 inklusive der Datenerhebung soll in inhaltlicher Konstanz und auf Grundlage der wissenschaftlichen und methodischen Standards des Fünften Deutschen Freiwilligensurvey 2019 (FWS 2019) erfolgen. Zugleich soll der FWS 2024 inhaltlich und ggf. auch methodisch maßvoll angepasst werden, ohne dass die Vergleichbarkeit mit den früheren Wellen gefährdet wird. Die konkrete inhaltliche Konzeption des FWS 2024 sowie eine leichte Modifikation bzw. die Kürzung des Erhebungsinstruments (Fragebogen) sind mit BMFSFJ abzustimmen.
Die Steuerung des Projekts liegt nach Vertragsabschluss beim zuständigen Fachreferat des BMFSFJ. Einzelne Projektschritte und inhaltliche Entscheidungen sind jeweils mit dem Fachreferat abzustimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 10.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.