Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmfsfj.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafza.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB den Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey 2024 zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin, deutschlandweit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt den Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey 2024 (FWS 2024) im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 15 VgV aus. Nach aktuellem Planungsstand soll der Vertrag für eine Laufzeit von 50 Monaten vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2026 geschlossen werden. Der Auftrag umfasst insbesondere die folgenden Bestandteile:
- die Erarbeitung und Niederschrift des Hauptberichts Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 2024 auf der Basis einer repräsentativen Datenerhebung durch ein Feldforschungsinstitut und einer wissenschaftlichen Datenauswertung. Die Datenerhebung soll ca. 27.500 Telefoninterviews mit einer durchschnittlichen Interviewdauer von 25 Minuten umfassen.
- die Erarbeitung und Niederschrift eines Kurzberichts mit den zentralen Ergebnissen (Executive Summary) im Umfang von ca. 20 Seiten im DIN A4-Format in deutscher Sprache und in einer englischen Übersetzung.
- die Erarbeitung und Niederschrift von zwei weiteren Kurzberichten von ca. 25 Seiten im DIN A4-Format zu ausgewählten Themenschwerpunkten. Die Themen dieser Sonderauswertungen legt BMFSFJ fest.
- die Konzeption, Organisation und Umsetzung einer eintägigen Fachtagung zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des FWS 2024.
- die Einsetzung eines Beirats, der von BMFSFJ berufen wird. Von dem/der Auftragnehmer/Auftragnehmerin sind hierfür Personenvorschläge zu erarbeiten und dem BMFSFJ vorzulegen.
- die Erstellung eines Scientific Use File (SUF) mit den anonymisierten Mikrodaten des Kurzberichts (Executive Summary) zum FWS 2024 sowie einer Kurzbeschreibung dieses SUF sowie
- die Erstellung eines Scientific Use File (SUF) mit den anonymisierten Mikrodaten des FWS sowie einer Kurzbeschreibung dieses SUF, um der wissenschaftlichen Forschung einen Zugang für Sekundäranalysen des FWS zu ermöglichen.
Die Erstellung des FWS 2024 inklusive der Datenerhebung soll in inhaltlicher Konstanz und auf Grundlage der wissenschaftlichen und methodischen Standards des Fünften Deutschen Freiwilligensurvey 2019 (FWS 2019) erfolgen. Zugleich soll der FWS 2024 inhaltlich und ggf. auch methodisch maßvoll angepasst werden, ohne dass die Vergleichbarkeit mit den früheren Wellen gefährdet wird. Die konkrete inhaltliche Konzeption des FWS 2024 sowie eine leichte Modifikation bzw. die Kürzung des Erhebungsinstruments (Fragebogen) sind mit BMFSFJ abzustimmen.
Die Steuerung des Projekts liegt nach Vertragsabschluss beim zuständigen Fachreferat des BMFSFJ. Einzelne Projektschritte und inhaltliche Entscheidungen sind jeweils mit dem Fachreferat abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
e) Detaillierter Nachweis des Bewerbers/der Bewerberin über die durchgeführten Studien und Surveys (inklusive Berichte, die sich an die Fachöffentlichkeit wenden)
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
h) Detaillierter Nachweis der Qualifikation und mehrjährigen (mindestens 3-jährigen) Erfahrung der Projektleitung, idealerweise mit Studien in der Größenordnung des FWS
i) Nachweis von Erfahrungen mit Tagungskonzeption und -durchführung
j) Nachweis von Erfahrungen mit Datenerhebungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 10.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.