Wohngebäude-Versicherung (Los 1), Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: Div-3-2073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebäude-Versicherung (Los 1), Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 3)
Der Auftrag umfasst die Verbundene Wohngebäude-Versicherung (Los 1), die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie den Exzedenten zur Haftpflicht-Versicherung (Los 3) für die GESOBAU AG und GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
Wohngebäude-Versicherung
Berlin
Gegenstand ist eine Wohngebäude-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG, nach Maßgabe der beigefügten
Mindestversicherungsbedingungen.
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Dabei hat der Versicherungsschutz eine Deckung von Schäden durch die Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden sowie Glasbruch für die Allgemeinverglasung gemäß den Mindestversicherungsbedingungen zu umfassen.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Garagen.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich mitversichert; ebenso irrtümlich nicht erfasste Objekte. Bis zur Meldung an den Versicherer beträgt die Höchstentschädigung je Schadensfall für neu hinzukommende Objekte und irrtümlich nicht erfasste Objekte 25.000.000 € (vgl. Datei "Mindestversicherungsbedingungen VGV LOS 1“ A.6 und A.7).
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 2 die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Auftraggeberin und der Versicherten aus Haus- und Grundbesitz.
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Das gilt insbesondere als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Verwalter, Nutznießer, Nießbraucher von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und/oder Gebäudeteilen sowie aus
Vermietung, Verpachtung oder sonstiger Überlassung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (auch Garagen und Parkplätze, nicht jedoch Luftlandeplätze) an Dritte und Betriebsangehörige.
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Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die in den vorgenannten Eigenschaften begründet sind (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm), auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude/Grundstücke mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich prämienneutral bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Irrtümlich nicht erfasste Objekte sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.
Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 3 die Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Auftraggeberin und der Versicherten aus Haus- und Grundbesitz.
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Gegenstand der Versicherung ist der über die Versicherungssummen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) hinausgehende Betrag.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude/Grundstücke mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich prämienneutral bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Irrtümlich nicht erfasste Objekte sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohngebäude-Versicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.