Wohngebäude-Versicherung (Los 1), Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: Div-3-2073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebäude-Versicherung (Los 1), Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 3)
Der Auftrag umfasst die Verbundene Wohngebäude-Versicherung (Los 1), die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) sowie den Exzedenten zur Haftpflicht-Versicherung (Los 3) für die GESOBAU AG und GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
Wohngebäude-Versicherung
Berlin
Gegenstand ist eine Wohngebäude-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG, nach Maßgabe der beigefügten
Mindestversicherungsbedingungen.
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Dabei hat der Versicherungsschutz eine Deckung von Schäden durch die Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden sowie Glasbruch für die Allgemeinverglasung gemäß den Mindestversicherungsbedingungen zu umfassen.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Garagen.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich mitversichert; ebenso irrtümlich nicht erfasste Objekte. Bis zur Meldung an den Versicherer beträgt die Höchstentschädigung je Schadensfall für neu hinzukommende Objekte und irrtümlich nicht erfasste Objekte 25.000.000 € (vgl. Datei "Mindestversicherungsbedingungen VGV LOS 1“ A.6 und A.7).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 2 die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Auftraggeberin und der Versicherten aus Haus- und Grundbesitz.
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Das gilt insbesondere als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Verwalter, Nutznießer, Nießbraucher von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und/oder Gebäudeteilen sowie aus
Vermietung, Verpachtung oder sonstiger Überlassung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (auch Garagen und Parkplätze, nicht jedoch Luftlandeplätze) an Dritte und Betriebsangehörige.
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Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verletzung von Pflichten, die in den vorgenannten Eigenschaften begründet sind (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteig und Fahrdamm), auch soweit diese vertraglich übernommen wurden.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude/Grundstücke mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich prämienneutral bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Irrtümlich nicht erfasste Objekte sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung
Berlin
Der Auftragsgegenstand umfasst in Los 3 die Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung für den Gebäudebestand der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Auftraggeberin und der Versicherten aus Haus- und Grundbesitz.
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Gegenstand der Versicherung ist der über die Versicherungssummen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) hinausgehende Betrag.
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Während der Vertragslaufzeit meldet die Auftraggeberin/Versicherungsnehmerin bis zum 15.02. eines jeden Jahres die am 01.01. des Jahres bestehenden Risiken, das heißt, die vorhandenen Gebäude/Grundstücke mit den Wohn- und Gewerbeeinheiten.
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Unterjährig durch Neubau, Erwerb oder in sonstiger Weise neu hinzukommende Immobilien sind auch ohne Meldung zur Bestandsliste grundsätzlich prämienneutral bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Irrtümlich nicht erfasste Objekte sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
2) Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating aus dem Jahr 2020 oder aktueller.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
zu 2) Das Finanzkraftrating muss mindestens den Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweisen.
4) Eigenerklärung zu Referenzen (Wohngebäude-Versicherung) über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen (sofern eine Bewerbung für Los 1 erfolgt).
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5) Eigenerklärung zu Referenzen (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung) über Führung/Alleinzeichnung von bzw. über Beteiligungen an vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen (sofern eine Bewerbung für Los 2 erfolgt).
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6.1) Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Wohngebäude-Versicherungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland (sofern eine Bewerbung für Los 1 erfolgt).
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6.2) Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherungs-Verträgen an einem Standort in Deutschland (sofern eine Bewerbung für Los 2 und/oder Los 3 erfolgt).
zu 4) Bewerber für Los 1 müssen über mindestens 3 Referenzen (Versicherungsverträge) als Führungs- oder alleiniger Versicherer hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Wohngebäude-Versicherung) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen, wobei zwei dieser Referenzen einen Versicherungsnehmer mit Beständen von mindestens 15.000 WE/GE betreffen und diesen Bestand zum Gegenstand haben. Die vorgenannten Referenzverträge müssen seit mindestens zwei Jahren bestehen oder im Referenzzeitraum beendete Verträge müssen
mindestens zwei Jahre bestanden haben. Darüber hinaus müssen zwei der besagten Referenzen jeweils ein Regulierungsverfahren für die Klein-/Frequenzschäden auf Basis sog. Listenverfahren (eigenständige Listenbearbeitung im VN-Versicherungsportal ohne Übersendung von Schadenunterlagen) beinhalten bzw. beinhaltet haben. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen
durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt. Bei Bietern, die als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft anbieten, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
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zu 5) Bewerber für Los 2 müssen über mindestens 3 Referenzen (Versicherungsverträge) als Führungs- oder alleiniger Versicherer hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen, wobei zwei dieser Referenzen einen Versicherungsnehmer mit Beständen von mindestens 15.000 WE/GE betreffen und diesen Bestand zum Gegenstand haben. Die vorgenannten Referenzverträge müssen seit mindestens zwei Jahren bestehen oder im Referenzzeitraum beendete
Verträge müssen mindestens zwei Jahre bestanden haben. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Namen und Anschrift behält sich die Vergabestelle zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor. In diesem Zusammenhang ist es auch ausreichend, wenn der Nachweis der Referenzen durch Einreichung anonymisierter oder pseudonymisierter Vertragsdokumente erfolgt. Bei Bietern, die als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft anbieten, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistungen erbringt.
Versicherungsunternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen.
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Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Es finden das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Daher sind im Teilnahmeantrag auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die dem Teilnahmenwettbewerb informativ beiliegenden Vergabeunterlagen können bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe aktualisiert und ggf. ergänzt werden.
2) In dem einzureichenden Teilnahmeantrag sind darüber hinaus noch weitere Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
3) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle;
5) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungenwerden nicht berücksichtigt;
6) Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen;
7) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
8) Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.