Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Div-7-2116
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung
Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung der GESOBAU AG:
Die Vergabe umfasst Dienstleistungen der Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung für den Bereich Immobilienbewirtschaftung, Kundencenter 1, 3, 4 und 5, aufgeteilt auf insgesamt 7 Lose:
Los 1: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Los 2: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Los 3: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Los 4: GESOBAU AG – Bereich Pankow - Umland
Los 5: GESOBAU AG – Bereich Pankow - Zentrum
Los 6: GESOBAU AG – Bereich Weißensee/Hellersdorf/Karow/Buch Teil 1
Los 7: GESOBAU AG – Bereich Weißensee/Hellersdorf/Karow/Buch Teil 2
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IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Grauflächenreinigung 142.883 m²
Grünflächenreinigung 144.473 m²
Grünflächenpflege 144.473 m²
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Grauflächenreinigung 161.572 m²
Grünflächenreinigung 117.059 m²
Grünflächenpflege 117.059 m²
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Grauflächenreinigung 130.497 m²
Grünflächenreinigung 158.336 m²
Grünflächenpflege 158.336 m²
IB-K3, Bereich Pankow Umland
Berlin
IB-K3 Pankow Umland
Grauflächenreinigung 56.276 m²
Grünflächenreinigung 164.609 m²
Grünflächenpflege 164.609 m²
IB-K4, Bereich Pankow Zentrum
Berlin
IB-K4 Pankow Zentrum
Grauflächenreinigung 36.619 m²
Grünflächenreinigung 141.282 m²
Grünflächenpflege 141.282 m²
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 1
Berlin
IB-K5 Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 1
Grauflächenreinigung 55.588 m²
Grünflächenreinigung 95.815 m²
Grünflächenpflege 95.815 m²
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 2
Berlin
IB-K5 Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 2
Grauflächenreinigung 86.113 m²
Grünflächenreinigung 177.331 m²
Grünflächenpflege 177.331 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K3, Bereich Pankow Umland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12487
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K4, Bereich Pankow Zentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13089
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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4)Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
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5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.