Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Div-7-2116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung
Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung der GESOBAU AG:
Die Vergabe umfasst Dienstleistungen der Grünflächenpflege sowie Grün- und Grauflächenreinigung für den Bereich Immobilienbewirtschaftung, Kundencenter 1, 3, 4 und 5, aufgeteilt auf insgesamt 7 Lose:
Los 1: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Los 2: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Los 3: GESOBAU AG – Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Los 4: GESOBAU AG – Bereich Pankow - Umland
Los 5: GESOBAU AG – Bereich Pankow - Zentrum
Los 6: GESOBAU AG – Bereich Weißensee/Hellersdorf/Karow/Buch Teil 1
Los 7: GESOBAU AG – Bereich Weißensee/Hellersdorf/Karow/Buch Teil 2
.
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen als die festgelegte Höchstzahl von zwei Losen erhalten würde und auch jeweils die für die betreffenden Lose aufgestellten Mindestanforderungen je Los nachweist, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt.
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 1
Grauflächenreinigung 142.883 m²
Grünflächenreinigung 144.473 m²
Grünflächenpflege 144.473 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 2
Grauflächenreinigung 161.572 m²
Grünflächenreinigung 117.059 m²
Grünflächenpflege 117.059 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K1, Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Berlin
IB-K1 Bereich Märkisches Viertel Teil 3
Grauflächenreinigung 130.497 m²
Grünflächenreinigung 158.336 m²
Grünflächenpflege 158.336 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K3, Bereich Pankow Umland
Berlin
IB-K3 Pankow Umland
Grauflächenreinigung 56.276 m²
Grünflächenreinigung 164.609 m²
Grünflächenpflege 164.609 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K4, Bereich Pankow Zentrum
Berlin
IB-K4 Pankow Zentrum
Grauflächenreinigung 36.619 m²
Grünflächenreinigung 141.282 m²
Grünflächenpflege 141.282 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 1
Berlin
IB-K5 Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 1
Grauflächenreinigung 55.588 m²
Grünflächenreinigung 95.815 m²
Grünflächenpflege 95.815 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
IB-K5, Bereich Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 2
Berlin
IB-K5 Weißensee, Hellersdorf, Karow, Buch Teil 2
Grauflächenreinigung 86.113 m²
Grünflächenreinigung177.331 m²
Grünflächenpflege 177.331 m²
Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstlleistungsbereich (DIHK) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;
Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] Euro bei Personenschäden, [Betrag gelöscht] Euro bei Sachschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselverlust. Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 10 Mio. zur Verfügung stehen. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
4) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
5) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Für die geforderten Angaben der Punkte 4) und 5) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
zu 5) Als Mindestanforderung für ein Los gilt ein mittlerer Umsatz für Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 in Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR.
Werden für 2 oder mehrere Lose angeboten, gilt ein mittlerer Umsatz für Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 in Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR als Mindestanforderung.
Werden die Mindestanforderungen zu Punkt 5) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
6) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte gesamt und Leitungspersonal.
Für die geforderten Angaben des Punktes 6) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
7) Referenzliste für über ähnliche Leistungen (Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2019 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse),
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- Bezeichnung des Referenzprojektes,
- Beschreibung der Art der Leistung,
- Beschreibung des Leistungsumfanges,
- Zahl der Ø eingesetzten Arbeitnehmer,
- Auftragssumme (brutto),
- Ausführungszeitraum (von/bis).
Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen.
Für die geforderten Angaben des Punktes 7) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
zu 6) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 10 Arbeitskräften in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.
Werden für 2 oder mehrere Lose angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 20 Arbeitskräften in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021als Mindestanforderung.
zu 7) Als Mindestforderung für ein Los gilt eine vergleichbare ohne Einschränkungen auftragsgemäß ausgeführte Referenz für Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege mit einer Gesamtfläche von mindestens 150.000 m2.
Werden für 2 oder mehrere Lose angeboten, gelten 2 vergleichbare ohne Einschränkungen auftragsgemäß ausgeführte Referenzen für für Grau- und Grünflächenreinigung sowie Grünflächenpflege mit einer Gesamtfläche von jeweils mindestens 150.000 m2 als Mindestanforderung, alternativ eine Referenz über 300.000 m2.
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Werden die Mindestanforderungen zu den Punkten 6) und 7) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich digital über die Vergabeplattform Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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4)Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
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5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.