Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern Referenznummer der Bekanntmachung: Div-2-2120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
GESOBAU AG
13187 Berlin
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
.
Los 1 - GESOBAU AG
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 57.000
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
13187 Berlin
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
.
Los 2 - GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 2.840
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GESOBAU AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.