Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern Referenznummer der Bekanntmachung: Div-2-2120

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern

Referenznummer der Bekanntmachung: Div-2-2120
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79940000 Dienstleistungen von Inkassoagenturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

GESOBAU AG

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79940000 Dienstleistungen von Inkassoagenturen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

13187 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.

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Los 1 - GESOBAU AG

Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 57.000

Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden (optional).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79940000 Dienstleistungen von Inkassoagenturen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

13187 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.

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Los 2 - GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG

Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 2.840

Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden (optional).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens.

2. Nachweis der Zulassung für Inkassotätigkeit gemäß Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz RDG).

3. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).

4. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).

5. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung zur DS-GVO“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).

6. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio EUR für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.

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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.

2.) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.

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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzliste über ähnliche Leistungen, welche seit dem 01.01.2019 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben:

- Auftraggeber (Name und Adresse)

- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer

- Bezeichnung des Referenzprojektes

- Beschreibung der Art der Leistung

- Beschreibung des Leistungsumfanges

- Auftragssumme (brutto)

- Ausführungszeitraum (von / bis)

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Als Mindestanforderung sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen für Inkassotätigkeiten in einer großen Wohnungsbaugesellschaft (Eigenbestand > 20.000 Wohnungen) nachzuweisen, welche seit dem 01.01.2019 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zulassung nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/08/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

b) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.

c) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt

d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.

e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann nur mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!

f) sonstige Angaben:

Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.

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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2022