Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern Referenznummer der Bekanntmachung: Div-2-2120
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
GESOBAU AG
13187 Berlin
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
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Los 1 - GESOBAU AG
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 57.000
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden (optional).
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
13187 Berlin
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen.
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Los 2 - GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 2.840
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden (optional).
Die Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens.
2. Nachweis der Zulassung für Inkassotätigkeit gemäß Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz RDG).
3. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
4. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
5. Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung zur DS-GVO“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
6. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio EUR für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.
2.) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
1.) Referenzliste über ähnliche Leistungen, welche seit dem 01.01.2019 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 1) Als Mindestanforderung sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen für Inkassotätigkeiten in einer großen Wohnungsbaugesellschaft (Eigenbestand > 20.000 Wohnungen) nachzuweisen, welche seit dem 01.01.2019 bis zum Ende der Angebotsfrist durchgeführt wurden.
Zulassung nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen.
c) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann nur mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
f) sonstige Angaben:
Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3) der Bekanntmachung) veröffentlicht.
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.