Kältetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kältetechnische Anlagen
Im Bestand gibt es für die Versorgung des Kälteverbundnetzes zwei Kältemaschinen mit je 400 kW und die dazu gehörenden Tischkühler auf dem Dach. Es soll die ältere der beiden Kältemaschinen gegen eine neue Kältemaschine mit 900 kW Kälteleistung ausgetauscht werden, sodass der Kälteverbund zukünftig über insgesamt 1.300 kW Kälteleistung verfügen kann.
Alle Anlagenteile, wie Leitungsnetz, Pufferspeicher, Druckhaltung etc., werden gegenüber der momentan vorhandenen Installation mit 400 kW entsprechend den neuen Erfordernissen (900 kW) erweitert, erneuert bzw. vergrößert. Die Möglichkeit der freien Kühlung soll auch zukünftig vorhanden sein. Es wird eine Vergrößerung der Freikühleranlage notwendig. Die zwei bestehenden Rückkühler, für die eine veraltete Kältemaschine mit 400 kW Kälteleistung sollen durch moderne Rückkühler mit adiabatischer Rückkühlung für die geplante neue kW-Kälteerzeugung ersetzt werden. Die neuen Rückühler sollen im Außenbereich aufgestellt werden, nicht auf dem Dach.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Straße 10
Im Zuge der Erneuerung der Kältetechnischen Anlagen im Haus D85 ist die Ausführung von Sanitär-
Kälteanlagen Gegenstand dieser Ausschreibung.
Enthalten sind folgende wesentlichen Leistungen:
KG435
- Demontage einer Kältemaschine
- Demontage von Wärmetauschern, Ausdehnungsgefäße einschl. Zubehör
- Demontage von ca. 850 Meter Rohrleitungen aus Stahl DN 20 bis DN 250, einschließlich
Zubehör
- Demontage von ca. 60 Stück Armaturen DN 32 bis DN 250
- Demontage von ca. 4 Pumpen
- Demontage Dämmung ca. 85 Meter DN 20 bis DN 250
- Demontage Dämmung an Armaturen ca. 60 Stück
- 1 Stück Kältemaschine ca. 900 KW
- 2 Stück Trockenkühler inkl. Glykolprotektoren je. 550 KW
- 2 Ausdehnungsgefäße bis 1500 Liter
- 1 Stück Plattenwärmetauscher bis 400 KW
- ca. 450 Meter Stahlrohr bis DN 200 inkl Form und Verbindungsstücke und Dämmung
- ca. 60 Stück Armaturen bis DN 200
- ca. 5 Pumpen
- 1 Stück Trinkwassertrennstation
- ca.a. 65 Meter Stahlrohr bis DN 32 inkl. Form- und Verbindungsstücke
Sonstiges
- Kranaufstellung
- Gerüste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kältetechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]