Kältetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kältetechnische Anlagen
Im Bestand gibt es für die Versorgung des Kälteverbundnetzes zwei Kältemaschinen mit je 400 kW und die dazu gehörenden Tischkühler auf dem Dach. Es soll die ältere der beiden Kältemaschinen gegen eine neue Kältemaschine mit 900 kW Kälteleistung ausgetauscht werden, sodass der Kälteverbund zukünftig über insgesamt 1.300 kW Kälteleistung verfügen kann.
Alle Anlagenteile, wie Leitungsnetz, Pufferspeicher, Druckhaltung etc., werden gegenüber der momentan vorhandenen Installation mit 400 kW entsprechend den neuen Erfordernissen (900 kW) erweitert, erneuert bzw. vergrößert. Die Möglichkeit der freien Kühlung soll auch zukünftig vorhanden sein. Es wird eine Vergrößerung der Freikühleranlage notwendig. Die zwei bestehenden Rückkühler, für die eine veraltete Kältemaschine mit 400 kW Kälteleistung sollen durch moderne Rückkühler mit adiabatischer Rückkühlung für die geplante neue kW-Kälteerzeugung ersetzt werden. Die neuen Rückühler sollen im Außenbereich aufgestellt werden, nicht auf dem Dach.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Straße 10
Im Zuge der Erneuerung der Kältetechnischen Anlagen im Haus D85 ist die Ausführung von Sanitär-
Kälteanlagen Gegenstand dieser Ausschreibung.
Enthalten sind folgende wesentlichen Leistungen:
KG435
- Demontage einer Kältemaschine
- Demontage von Wärmetauschern, Ausdehnungsgefäße einschl. Zubehör
- Demontage von ca. 850 Meter Rohrleitungen aus Stahl DN 20 bis DN 250, einschließlich
Zubehör
- Demontage von ca. 60 Stück Armaturen DN 32 bis DN 250
- Demontage von ca. 4 Pumpen
- Demontage Dämmung ca. 85 Meter DN 20 bis DN 250
- Demontage Dämmung an Armaturen ca. 60 Stück
- 1 Stück Kältemaschine ca. 900 KW
- 2 Stück Trockenkühler inkl. Glykolprotektoren je. 550 KW
- 2 Ausdehnungsgefäße bis 1500 Liter
- 1 Stück Plattenwärmetauscher bis 400 KW
- ca. 450 Meter Stahlrohr bis DN 200 inkl Form und Verbindungsstücke und Dämmung
- ca. 60 Stück Armaturen bis DN 200
- ca. 5 Pumpen
- 1 Stück Trinkwassertrennstation
- ca.a. 65 Meter Stahlrohr bis DN 32 inkl. Form- und Verbindungsstücke
Sonstiges
- Kranaufstellung
- Gerüste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen..
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Campus Berlin-Buch GmbH, Robert-Rössle-Straße 10, 13125 Berlin, Pankow, Buch.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447771464 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]