BüVA_Beratungsleistungen zum Projekt - Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-07-14-BV-WAL

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BüVA_Beratungsleistungen zum Projekt - Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes

Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-07-14-BV-WAL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist die (unternehmens-)strategische Beratung des AOK-Bundesverbandes zum Projekt "Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes". Die Beratung ist auf drei Projektphasen angelegt und wird auf Basis einer Rahmenvereinbarung und auf dieser basierenden Einzelverträgen erbracht. Mit Zuschlag bzw. Auftragserteilung wurde Phase 1 beauftragt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung von (unternehmens-)strategischen Beratungsleistungen für den AOK-Bundesverband. Die Beratung ist auf drei Projektphasen angelegt. Grundlage der Beauftragung sind Einzelverträge auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einem Beratungsunternehmen. Mit Zuschlag bzw. Auftragserteilung wurde bereits die Phase 1 beauftragt.

Phase 1:

In Phase 1 werden die Ziele der Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes definiert. Schwerpunkte der Phase 1 sind folgende Leistungen:

- Der Auftragnehmer soll den Prozess zur Überprüfung bzw. Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte und -felder des AOK-Bundesverbandes in Abstimmung mit der Projektleitung strukturieren, die erforderlichen Grundlagen aufbereiten und eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

- Der Auftragnehmer soll ein Konzept entwickeln, das den Output des AOK-Bundesverbandes in den jeweiligen Aufgabenfeldern messbar macht; d.h. in welchem Umfang Aufgaben/welcher Output mit den verfügbaren Ressourcen realisiert wird (vereinfacht: Produktivität = Output/Einsatz Ressourcen) und darüber eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

- Der Auftragnehmer soll fundierte Vorschläge für das Anspruchsniveau an die Produktivitätsentwicklung des AOK-Bundesverbandes für einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum erarbeiten und eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

Phase 2:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Phase 1 soll der Auftragnehmer insbesondere

- die Organisationsstrukturen und Prozesse des AOK-Bundesverbandes detailliert analysieren,

- auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse eine mögliche Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte (Priorisierung von Aufgaben, Zuweisung neuer Aufgaben, Wegfall bestehender Aufgaben) erarbeiten,

- konkrete Veränderungspotenziale und Optimierungsansätze in Hinblick auf Organisationsstrukturen (klare Strukturen, kurze Entscheidungswege) und Prozesse (zeitgemäß, schlank) aufzeigen,

- die Entscheidungsfindung je nach Zuständigkeit des Geschäftsführenden Vorstandes sowie bei Bedarf in den Gremien des AOK-Bundesverbandes unterstützen.

Phase 3:

Der Auftragnehmer soll insbesondere

- eine Umsetzungsplanung erarbeiten,

- quick-wins herausarbeiten

- ein Maßnahmen- und Ergebniscontrolling aufsetzen.

Innerhalb der Projektphasen sind zudem PMO-Leistungen zu erbringen.

Die Projektphasen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind, sind auf einen Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 angelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kernkompetenz 1: Realistische Einschätzung / Verständnis des Beratungsauftrags und Erstellung von aussagekräftigen und umsetzbaren Lösungsansätzen / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Kernkompetenz 2: Gestaltung des Prozesses mit den Projektbeteiligten und der Entscheiderebene / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Kernkompetenz 3: Kompetente Beantwortung von Fragen im Rahmen der Verhandlung / Gewichtung: 15%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Abrufmenge aus der Rahmenvereinbarung wird derzeit auf 550 Beratertage geschätzt. Die Höchstmenge beträgt 900 Beratertage.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 137-392201
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-07-14-BV-WAL
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK64WE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2022