Beratungsleistungen zum Projekt - Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-14-BV-WAL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRWD4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKRWD4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen zum Projekt - Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-14-BV-WAL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist die (unternehmens-)strategische Beratung des AOK-Bundesverbandes zum Projekt "Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes". Die Beratung ist auf drei Projektphasen angelegt und wird auf Basis einer Rahmenvereinbarung und auf dieser basierenden Einzelverträgen erbracht. Mit Zuschlag bzw. Auftragserteilung wird Phase 1 beauftragt.

Die Eignungsleihe und im selben Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen, da es sich um kritische Dienstleistungen handelt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung von (unternehmens-)strategischen Beratungsleistungen für den AOK-Bundesverband. Die Beratung ist auf drei Projektphasen angelegt. Grundlage der Beauftragung sind Einzelverträge auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einem Beratungsunternehmen. Mit Zuschlag bzw. Auftragserteilung wird bereits die Phase 1 beauftragt.

Phase 1:

In Phase 1 werden die Ziele der Weiterentwicklung des AOK-Bundesverbandes definiert. Schwerpunkte der Phase 1 sind folgende Leistungen:

- Der Auftragnehmer soll den Prozess zur Überprüfung bzw. Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte und -felder des AOK-Bundesverbandes in Abstimmung mit der Projektleitung strukturieren, die erforderlichen Grundlagen aufbereiten und eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

- Der Auftragnehmer soll ein Konzept entwickeln, das den Output des AOK-Bundesverbandes in den jeweiligen Aufgabenfeldern messbar macht; d.h. in welchem Umfang Aufgaben/welcher Output mit den verfügbaren Ressourcen realisiert wird (vereinfacht: Produktivität = Output/Einsatz Ressourcen) und darüber eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

- Der Auftragnehmer soll fundierte Vorschläge für das Anspruchsniveau an die Produktivitätsentwicklung des AOK-Bundesverbandes für einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum erarbeiten und eine Verständigung mit den AOKs in den Gremien unterstützen.

Phase 2:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Phase 1 soll der Auftragnehmer insbesondere

- die Organisationsstrukturen und Prozesse des AOK-Bundesverbandes detailliert analysieren,

- auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse eine mögliche Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte (Priorisierung von Aufgaben, Zuweisung neuer Aufgaben, Wegfall bestehender Aufgaben) erarbeiten,

- konkrete Veränderungspotenziale und Optimierungsansätze in Hinblick auf Organisationsstrukturen (klare Strukturen, kurze Entscheidungswege) und Prozesse (zeitgemäß, schlank) aufzeigen,

- die Entscheidungsfindung je nach Zuständigkeit des Geschäftsführenden Vorstandes sowie bei Bedarf in den Gremien des AOK-Bundesverbandes unterstützen.

Phase 3:

Der Auftragnehmer soll insbesondere

- eine Umsetzungsplanung erarbeiten,

- quick-wins herausarbeiten

- ein Maßnahmen- und Ergebniscontrolling aufsetzen.

Innerhalb der Projektphasen sind zudem PMO-Leistungen zu erbringen.

Die Projektphasen, innerhalb derer die Leistungen zu erbringen sind, sind auf einen Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 angelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Rahmenvertrag um bis zu 12 Monate bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 "Auswahlmatrix TNW Eignung" aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet die Gesamtpunktzahl zu Ziff. 1 der Anlage A4 "Auswahlmatrix TNW Eignung", bei weiterem Gleichstand die Gesamtpunktzahl zu Ziffer 2 der Anlage A4 "Auswahlmatrix TNW Eignung". Liegt danach immer noch keine Unterscheidung vor, entscheidet das Alter der Referenzen zu Ziff. 1 der Anlage A4 "Auswahlmatrix TNW Eignung", wobei jüngere Referenzen besser bewertet werden:

- Je mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Referenz (max. 3) können ein bis drei Punkte erzielt werden. 1 Punkt: Strategische Beratung gemäß Leistungsbeschreibung (Phasen 1 bis 3) war nur "Nebenthema" oder nur in geringem Umfang vergleichbar. 2 Punkte: Gute Beratungserfahrung vorhanden, da Referenz in großem Umfang mit den Hauptleistungen der Phasen 1 bis 3 vergleichbar. 3 Punkte: sehr gute/hervorragende Beratungserfahrung, da Referenzinhalt mit den Hauptleistungen der Phasen 1 bis 3 nahezu identisch.

Hinweis Bewerbergemeinschaften:

Erbringen Bewerbergemeinschaften Referenzen gemeinschaftlich, indem jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Teil der erforderlichen Referenzen einreicht und dadurch insgesamt den Eignungskriterien entsprochen wird, gilt, dass soweit das jeweilige Referenzprojekt nicht in der (identischen) Zusammensetzung der im hiesigen Verfahren auftretenden Bewerbergemeinschaft durchgeführt wurde, keine volle Punktzahl mangels ausreichender Identität erreicht werden kann. D. h. das Bewertungsspektrum bewegt sich in diesem Fall zwischen 1 bis max. 2 Punkten je Referenz.

- Je Referenz (max. 3) können Punkte erzielt werden, wenn eine der nachfolgend unter lit a) bis d) genannten Voraussetzungen erfüllt ist. a) Die Beratungsleistung hat länger als ein Jahr gedauert (2 Punkte). b) Die Beratungsleistung überstieg einen Umsatz von EUR 1,- Mio. (2 Punkte) c) Die Beratungsleistung umfasste mehr als 500 Beratertage (1 Punkt). d) Die Beratungsleistung wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt (3 Punkte).

- Das methodische und praktische Fachwissen des/der benannten Projektleiters/in wird in den Bereichen a) Projektmanagement, b) grundsätzliche Strategieentwicklung in Unternehmen/Verbänden, c) Change-Management, d) in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils mit 0 bis 3 Punkten bewertet. 0 Punkte: Ausführungen des Bewerbers fehlen oder sind in wesentlichen Punkten unzureichend oder unvollständig. 1 Punkt: Die Anforderung ist ausreichend erfüllt. Das Fachwissen ist grundsätzlich dargelegt. Es bestehen zwar einzelne Unklarheiten, es sind jedoch verständliche und wertbare Ansätze vorhanden. Es wurden die Referenztätigkeiten zumindest teilweise als Hauptverantwortlicher oder in vergleichbarer Rolle und nicht nur als Mitarbeiter/-in im Projekt erbracht. 2 Punkte: Die Anforderung ist gut erfüllt und kann durch entsprechende Nachweise belegt werden. Das Fachwissen ist umfassend und wurde als Hauptverantwortlicher und nicht nur als Mitarbeiter/-in im Projekt erworben. 3 Punkte: Die Anforderung ist hervorragend erfüllt und kann durch entsprechend fachlich herausragende Nachweise belegt werden. Das Fachwissen ist umfassend und wurde als Hauptverantwortlicher und nicht nur als Mitarbeiter/-in im Projekt erworben.

e) Es wird ebenfalls mit 0 bis 3 Punkten bewertet, sofern der/die Projektleiter/in Beratungen zur Unternehmensstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hat. Der die Projektleiter/-in hat Beratungen zur Unternehmensstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. 0 Punkte: Die Ausführungen des Bewerbers fehlen oder sind in wesentlichen Punkten unzureichend oder unvollständig. 1 Punkt: Die Anforderung ist ausreichend erfüllt. Der/Die Projektleiter hat derartige Beratungen bereits erbracht. 2 Punkte: Die Anforderung ist gut erfüllt. Der/Die Projektleiter hat derartige Beratungen häufig erbracht. 3 Punkte: Die Anforderung ist hervorragend erfüllt. Der/Die Projektleiter hat derartige Beratungen bereits häufig und in einem anspruchsvollen Projektkontext erbracht.

- Das methodische und praktische Fachwissen des Kernteams (zwei natürliche Personen neben der Projektleitung) wird in den Bereichen a) Projektmanagement, b) grundsätzliche Strategieentwicklung in Unternehmen/Verbänden, c) Change-Management, d) in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils mit 0 bis 3 Punkten pro Kernteam-Mitglied bewertet. 0 Punkte: Ausführungen des Bewerbers fehlen oder sind in wesentlichen Punkten unzureichend oder unvollständig. 1 Punkt: Die Anforderung ist ausreichend erfüllt. Das Fachwissen ist grundsätzlich dargelegt. Es bestehen zwar einzelne Unklarheiten, es sind jedoch verständliche und wertbare Ansätze vorhanden. 2 Punkte: Die Anforderung ist gut erfüllt und kann durch entsprechende Nachweise belegt werden. 3 Punkte: Die Anforderung ist hervorragend erfüllt und kann durch entsprechend fachlich herausragende Nachweise belegt werden.

e) Es wird ebenfalls mit 0 bis 3 Punkten je Kernteam-Mitglied bewertet, sofern das Kernteam-Mitglied Beratungen zur Unternehmensstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hat. 0 Punkte: Die Ausführungen des Bewerbers fehlen oder sind in wesentlichen Punkten unzureichend oder unvollständig. 1 Punkt: Die Anforderung ist ausreichend erfüllt. Das Kernteam-Mitglied hat derartige Beratungen bereits erbracht. 2 Punkte: Die Anforderung ist gut erfüllt. Das Kernteam-Mitglied hat derartige Beratungen häufig erbracht. 3 Punkte: Die Anforderung ist hervorragend erfüllt. Das Kernteam-Mitglied hat derartige Beratungen bereits häufig und in einem anspruchsvollen Projektkontext erbracht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Abrufmenge aus der Rahmenvereinbarung wird derzeit auf 550 Beratertage geschätzt. Die Höchstmenge beträgt 900 Beratertage.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage A2).

(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage A3)

Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen werden,

(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,

(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.

Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen" (Anlage A3) ist zusätzlich von der Bietergemeinschaft einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung:

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens zwei Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. Vermögensschäden müssen in Höhe von mindestens einer Million Euro (zweifach maximiert) abgedeckt sein.

zu (1): Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

(2) Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (2019-2021).

(3) Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, der strategischen Unternehmensbe-ratung, des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft; der Bewerber muss in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, der strategischen Unternehmensberatung in den letzten drei Jahren einen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 5,- Mio. pro Jahr erzielt haben.

Zu (3): Hinweis Bewerbergemeinschaften

Das Formblatt 2.1 zur Anlage A1 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1): Die oben beschriebene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung muss Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr abdecken. Vermögensschäden müssen in Höhe von mindestens einer Million Euro (zweifach maximiert) abgedeckt sein.

Zu (3): Der Bewerber muss in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, der strategischen Unternehmensberatung, in den letzten drei Jahren einen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 5,- Mio. pro Jahr erzielt haben. Bewerber, die diese Umsatzschwelle nicht in allen drei Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 erreicht haben, werden ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften wird der addierte Umsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr aller Bewerbergemeinschaftsmitglieder innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Es sind drei Referenzen des Bewerbers aus dem Handlungsumfeld "unternehmensstrategische Beratung inkl. Umsetzung" vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen.

a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers,

b) Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen (Vor- und Zuname oder anonymisiert nebst Abteilung, Telefon, E-Mail),

c) Leistungszeitraum,

d) Aussagekräftige Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit in dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrags und der Branche/des Branchenumfeldes des beratenen Auftraggebers auf vorzugsweise max. 2 Seiten je Referenz (unter Beachtung der Tätigkeiten nach der Leistungsbeschreibung).

e) Im Rahmen des Referenzprojektes erzielter Umsatz (in EUR)

f) Anzahl der im Rahmen des Referenzprojektes geleisteten Beratertage

(2) Prüfbare Referenzen und berufliche Erfahrungen des/der Projektleiters/in

Die berufliche Erfahrung ist anhand von persönlichen Referenzen zu verschiedenen methodischen und praktischen Fähigkeiten/Fachwissen nachzuweisen. Wird methodisches und praktisches Fachwissen des/der Projektleiters/in in den Bereichen Projektmanagement, Strategieentwicklung in Unternehmen und Verbänden, im Change-Management und in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beratungserfahrung zur Unternehmensstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen, werden diese Referenzen und beruflichen Erfahrungen des/r Projektleiters/in anhand der Anlage A4 zu den Teilnahmebedingungen "Auswahlmatrix TNW Eignung" bepunktet.

a) Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:

aa) Referenzauftrag Kurzbezeichnung

bb) Auftraggeber,

cc) Leistungszeit

dd) Rolle im Projekt

ee) Aussagekräftige Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und des Umfangs des Beratungsprojektes in Bezug auf die nachgefragte Kompetenz

b) Die Referenzen sind in tabellarischer Übersicht als Anlage zum Formblatt 3.2. der Anlage A1 einzureichen und dürfen nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten (zwei Seiten je nachgefragtem Erfahrungsbereich) umfassen.

(3) Prüfbare Referenzen und berufliche Erfahrungen der Kernteam-Mitglieder

Die berufliche Erfahrung ist anhand von persönlichen Referenzen zu verschiedenen methodischen und praktischen Fähigkeiten/Fachwissen nachzuweisen. Wird methodisches und praktisches Fachwissen der Kernteam-Mitglieder in den Bereichen Projektmanagement, Strategieentwicklung in Unternehmen und Verbänden, im Change-Management und in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beratungserfahrung zur Unternehmensstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen, werden diese Referenzen und beruflichen Erfahrungen der Kernteam-Mitglieder anhand der Anlage A4 zu den Teilnahmebedingungen "Auswahlmatrix TNW Eignung" bepunktet.

a) Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu tätigen:

aa) Auftraggeber,

bb) Leistungszeit

cc) Aussagekräftige Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und des Umfangs des Beratungsprojektes in Bezug auf die nachgefragte Kompetenz

b) Die Referenzen sind in tabellarischer Übersicht als Anlage zum Formblatt 3.3. der Anlage A1 einzureichen und dürfen nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten (pro Person max. eine Seite je nachgefragtem Erfahrungsbereich) umfassen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1): Zu den drei Referenzen des Bewerbers aus dem Handlungsumfeld "unternehmensstrategische Beratung inkl. Umsetzung" gelten folgende Mindestanforderungen:

- Das Beratungsende des Referenzprojektes darf nicht vor dem 15. Juli 2019 liegen.

- Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern das Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen ist, muss der Bieter im Rahmen dieses Referenzprojektes bereits 250 Beratertage i.S.d. Leistungsbeschreibung erbracht haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Auftragnehmer muss den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 beschriebenen Versicherungsschutz bis zum Ende des Rahmenvertrags und Abwicklung aller Einzelverträge aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/08/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/01/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung in rechtskonformer Weise aufzuheben; sie unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Die Auftraggeberin behält sich die Aufhebung des Verfahrens insbesondere vor, sollte im Laufe des Verfahrens für die Auftraggeberin erkennbar werden, dass die Finanzierung des Auftrags nicht gesichert ist.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRWD4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022