Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0012-22-II-D
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
weltweit und in Teilen beim Auftragnehmer
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung, Bearbeitung, Nachbereitung und Lieferung von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen und Terminen der Leitung des Auftraggebers. Dies umfasst auch die Begleitung von Reisen der Leitung des Auftraggebers in das In- und Ausland sowie die Erstellung von thematischen Fotoaufnahmen, Studioaufnahmen (Stillleben) oder Landschaftsaufnahmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.11.2025 bzw. bis zum 30.11.2026 verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Hauptleistungszeitraums bzw. spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des ersten optionalen Verlängerungszeitraums schriftlich mit.
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) wurden aus technischen Gründen gewählt und entsprechen nicht den tatsächlichen Werten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.