Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0012-22-II-D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
Rahmenvereinbarung Foto- und Videoaufnahmen
weltweit und in Teilen beim Auftragnehmer
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung, Bearbeitung, Nachbereitung und Lieferung von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen und Terminen der Leitung des Auftraggebers. Dies umfasst auch die Begleitung von Reisen der Leitung des Auftraggebers in das In- und Ausland sowie die Erstellung von thematischen Fotoaufnahmen, Studioaufnahmen (Stillleben) oder Landschaftsaufnahmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.11.2025 bzw. bis zum 30.11.2026 verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Hauptleistungszeitraums bzw. spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des ersten optionalen Verlängerungszeitraums schriftlich mit.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.11.2025 bzw. bis zum 30.11.2026 verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Hauptleistungszeitraums bzw. spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des ersten optionalen Verlängerungszeitraums schriftlich mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL
beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4
GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine
Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte
Eigenerklärung zu §§ 123,124 GWB in Textform
gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet,
dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz-
oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung
zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung
zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
(siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung
zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB
vorzulegen.
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung
über die Zusicherung des Abschlusses einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB
vorzulegen.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mind. eine)
über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts,
des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen Empfängers ein. Diese Referenz(en)
soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung
Aufschluss über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen
mindestens Erfahrungen im Bereich der Erstellung von
Foto- und Videoaufnahmen in Zusammenhang mit
öffentlichen Institutionen auf Bundes- und/oder
Bundesverbandsebene belegen können.
- Qualifikationsprofile
Für jede/n der mind. drei für die Leistungserbringung
vorgesehene/n Fotografin/Fotografen [vgl. § 6 Abs. 4 Nr. 2
und 3 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen)]
ist ein Qualifikationsprofil einzureichen. Die Profile müssen
mit Bezug auf die zu erbringenden Leistungen nach
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 der Leistungsbeschreibung
für jede Fotografin/jeden Fotografen des Teams mindestens
enthalten:
• Name der Fotografin/des Fotografen,
• spezifische Berufserfahrung in der Umsetzung der in
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 der Leistungsbeschreibung
fallenden Leistungen (Nennung und Beschreibung der
umgesetzten Leistungen),
• Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form
einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren
erbrachten wesentlichen Leistungen,
des Erbringungszeitpunkts, des Empfängers,
einer Ansprechperson beim Referenzgeber
sowie einer kurzen Beschreibung der Leistung.
Diese Referenzen sollen mit Blick auf die zu vergebende
Leistung Aufschluss über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Fotografin/des Fotografen geben
können und müssen mindestens die Erfüllung der
folgenden Anforderungen belegen:
o Erfahrung bei der fotografischen Begleitung bei
Veranstaltungen und/oder anderen Terminen,
o Erfahrung bei Foto-, Studio- und Landschaftsaufnahmen,
o Erfahrung bei der Erstellung von Videogrußworten
und kurzen Videoreportagen und
o Erfahrung bei der Bearbeitung von Foto- und Videomaterial.
Hinweis: Die spezifische Berufserfahrung und die Referenzen
haben die vorgesehenen Fotografinnen/Fotografen
in der Summe vorzuweisen.
Die Angaben sind auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen
• das Leistungsverzeichnis,
• die Angebotsbestätigung sowie
• die Arbeitsproben
mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Detailinformationen zu den geforderten Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu
entnehmen.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des
Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
E)
Informationen zu Bietergemeinschaften und
Unterauftragnehmern (siehe Vergabeunterlagen).
F)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
G)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache
abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.