Vergabe Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57679
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur bauprojektbezogenen Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht.
bundesweit
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur bauprojektbezogenen Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht. Vom Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die rechtsanwaltliche Beratung der DB Bahnbau Gruppe GmbH.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre mit der Option zur Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der Rahmenvereinbarung nicht. Eine Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus.
Verlängerungsoption, siehe Ziffer II.2.7)
n.n.
Die Finanzierung für Einzelaufträge, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt werden sollen, richtet sich i.d.R. nach den zu beratenden Vorhaben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Rechtsberatungsleitungen für ein (ganz o. tw) mit EU-Mitteln finanziertes Vorhaben erforderlich werden. Weitere Angaben derzeit nicht mögl., jedoch vsl. keine vollständige Finanzierung aus EU-Mitteln.
Zu Ziffer II.2.5):
Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb erzielten, endverhandelten Angebotspreise nicht überschreitet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung von Ziffer III.1.1:
— Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
— Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anhang B, Anlage 5) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG)
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich sämtlicher Erklärungen nach Ziffer III.1.1 und VI.3 eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
HINWEIS 1: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote) erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
HINWEIS 2: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Das Verfahren (Vergabenr. 22FEA57679) ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich, LINK: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0140477a-7b17-4d99-94af-dce9a3fd318a. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung einige Werktage dauern kann. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter LINK: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0140477a-7b17-4d99-94af-dce9a3fd318a).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber muss bis zum Ende der Teilnahmefrist alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 22FEA57679 zu hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.