Vergabe Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57679

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0140477a-7b17-4d99-94af-dce9a3fd318a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57679
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur bauprojektbezogenen Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur bauprojektbezogenen Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im privaten Baurecht sowie Architekten-/ Ingenieurrecht. Vom Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein. Nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die rechtsanwaltliche Beratung der DB Bahnbau Gruppe GmbH.

Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre mit der Option zur Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der Rahmenvereinbarung nicht. Eine Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 Jahre: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, es sei denn, sie wird fristgerecht durch den Auftraggeber gekündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 6 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe Ziffer II.2.7)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

n.n.

Die Finanzierung für Einzelaufträge, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt werden sollen, richtet sich i.d.R. nach den zu beratenden Vorhaben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Rechtsberatungsleitungen für ein (ganz o. tw) mit EU-Mitteln finanziertes Vorhaben erforderlich werden. Weitere Angaben derzeit nicht mögl., jedoch vsl. keine vollständige Finanzierung aus EU-Mitteln.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziffer II.2.5):

Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb erzielten, endverhandelten Angebotspreise nicht überschreitet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) soweit einschlägig: Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister ist beizufügen (nicht älter als sechs Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge). Ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

B) Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung (Vordruck bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenr. 22FEA57679) oder jeweils unterzeichnete

— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

— Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind; sowie Erklärung, ob und welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.

— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.

— Erklärung zu wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen: Versicherung entsprechend der jeweiligen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.

— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat.

— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.

— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:

a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.

b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.

— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.

— Erklärung, dass

a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und

b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.

— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

Weitere Erklärungen siehe VI.3.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Versicherungsjahr; sollte noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage des Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Unternehmensdarstellung / Kanzleiprofil mit Angaben zu Tätigkeitsfeldern, Standorten, Anzahl der Berufsträger im privaten Baurecht/ Architekten- und Ingenieurrecht (aufgegliedert nach Standort)

— Benennung eines Beratungsteams von mindestens 10 Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten, die öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im deutschen privaten Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht (HOAI) bau- und planungsbegleitend bei Bauvorhaben im Eisenbahninfrastrukturbereich (vergleichbare Leistungen) beraten haben

Jede Rechtsanwältin/ jeder Rechtsanwalt des Beratungsteams muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

— Rechtsanwaltszulassung seit mindestens 5 Jahren

— bau- und planungsbegleitende Rechtsberatung öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im deutschen privaten Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht (HOAI) bei Bauvorhaben im Eisenbahninfrastrukturbereich seit mindestens 5 Jahren

— Auflistung und Darstellung der in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen); soweit möglich mit Beschreibung der erbrachten Beratungsleistungen, Umfang des Mandats, Zeitraum, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, ansonsten anonymisiert (mindestens Anzahl und Zeitraum der Mandate mit Beschreibung)

Durch das Beratungsteam müssen insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

— Vertretung in mindestens 20 Bauprozessen sowie 10 HOAI-Prozessen vor Land- oder Oberlandesgerichten in den letzten 5 Jahren

— ausgewiesene fachliche Expertise durch mindestens 20 Veröffentlichungen zum privaten Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht in den letzten 5 Jahren

— Mitarbeit in rechtswissenschaftlichen Foren / Gremien oder ähnlichen Bereichen der Rechtsfortbildung

— Durchführung von mindestens 20 Fortbildungsveranstaltungen im privaten Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht in den letzten 5 Jahren

— Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens jeweils 3 Bauvorhaben mit einem Projektvolumen von > 5 Mio. €, > 50 Mio. € und > 100 Mio. €

— Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens einem Bauvorhaben mit einem Projektvolumen > 250 Mio. €

— Prüfung von Ausschreibungsunterlagen bei vergleichbaren Bauvorhaben

— Kenntnisse im Zuwendungsrecht bzw. zur Finanzierung öffentlich geförderter Bauvorhaben

Nachweis der vorgenannten Kriterien über Eigenerklärungen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

— Bereitschaft zur Abgabe einer Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung, die auch über die Vertragslaufzeit hinaus Gültigkeit behält

— Bereitschaft zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass während der Vertragslaufzeit keine Mandate gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im Bereich des privaten Baurechts oder Architekten- und Ingenieurrecht angenommen werden

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

gemäß RDG sowie den jeweiligen gerichtlichen Verfahrensordnungen nur zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Dienste höherer Art) sind die im Einzelfall beauftragten Beratungsleistungen verantwortlich und persönlich durch den Auftragnehmer (Beratungsteam) zu erbringen.

— Verpflichtungserklärung, dass während der Vertragslaufzeit keine Mandate gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im Bereich des privaten Baurechts / Architekten- und Ingenieurrechts angenommen werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortsetzung von Ziffer III.1.1:

— Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass

a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist

b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde

— Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anhang B, Anlage 5) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden

— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit

a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG)

b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)

c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder

d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden

— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird

— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren

a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann und

b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich sämtlicher Erklärungen nach Ziffer III.1.1 und VI.3 eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.

HINWEIS: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote) erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Eine Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.

Das Verfahren (Vergabenr. 22FEA57679) ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich, LINK: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0140477a-7b17-4d99-94af-dce9a3fd318a. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung einige Werktage dauern kann. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter LINK: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0140477a-7b17-4d99-94af-dce9a3fd318a).

Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber muss bis zum Ende der Teilnahmefrist alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 22FEA57679 zu hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022