Prozessbegleitung Organisationsentwicklung, Schwerpunkt Unternehmenskultur
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung Organisationsentwicklung, Schwerpunkt Unternehmenskultur
Ein Ziel im strategischen Arbeitsprogramm 2025 der Autobahn GmbH ist es, sich zu einem attraktiven modernen Arbeitgeber zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Autobahn GmbH zum einen aussichtsreiche Perspektiven und zum anderen aber auch aktiv einen Rahmen schafft, der die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben fördert.
In den kommenden Jahren soll die gesamte Belegschaft zu einem Team Autobahn entwickelt werden. Hierzu wird ein Prozess angestoßen, der die Entwicklung einer autobahn-gemeinsamen Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Unterschiede zum Gegenstand hat.
Ziel ist außerdem die Sensibilisierung für die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sowie die aktive Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein fairer Umgang mit diesen.
Das Projekt zur Entwicklung einer gemeinsamen Unternehmenskultur wird initiiert, um u.a.
- vereinzelte Aktivitäten zu synchronisieren und zusammen zu bringen,
- gemeinsame Identität herauszubilden und zu fördern,
- Motivation bei den Mitarbeiter:innen zu fördern,
- Effizienz, Effektivität und Synergien zu erzielen,
- Arbeitgeber-Attraktivität zu stärken sowie
- im Ganzen zu denken und Wissen zu teilen.
Berlin
Ein Ziel im strategischen Arbeitsprogramm 2025 der Autobahn GmbH ist es, sich zu einem attraktiven modernen Arbeitgeber zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Autobahn GmbH zum einen aussichtsreiche Perspektiven und zum anderen aber auch aktiv einen Rahmen schafft, der die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben fördert.
In den kommenden Jahren soll die gesamte Belegschaft zu einem Team Autobahn entwickelt werden. Hierzu wird ein Prozess angestoßen, der die Entwicklung einer autobahn-gemeinsamen Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Unterschiede zum Gegenstand hat.
Ziel ist außerdem die Sensibilisierung für die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sowie die aktive Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein fairer Umgang mit diesen.
Das Projekt zur Entwicklung einer gemeinsamen Unternehmenskultur wird initiiert, um u.a.
- vereinzelte Aktivitäten zu synchronisieren und zusammen zu bringen,
- gemeinsame Identität herauszubilden und zu fördern,
- Motivation bei den Mitarbeiter:innen zu fördern,
- Effizienz, Effektivität und Synergien zu erzielen,
- Arbeitgeber-Attraktivität zu stärken sowie
- im Ganzen zu denken und Wissen zu teilen.
Höchstabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung sind 390 Personentage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).