Prozessbegleitung Organisationsentwicklung, Schwerpunkt Unternehmenskultur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung Organisationsentwicklung, Schwerpunkt Unternehmenskultur
Ein Ziel im strategischen Arbeitsprogramm 2025 der Autobahn GmbH ist es, sich zu einem attraktiven modernen Arbeitgeber zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Autobahn GmbH zum einen aussichtsreiche Perspektiven und zum anderen aber auch aktiv einen Rahmen schafft, der die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben fördert.
In den kommenden Jahren soll die gesamte Belegschaft zu einem Team Autobahn entwickelt werden. Hierzu wird ein Prozess angestoßen, der die Entwicklung einer autobahn-gemeinsamen Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Unterschiede zum Gegenstand hat.
Ziel ist außerdem die Sensibilisierung für die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sowie die aktive Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein fairer Umgang mit diesen.
Das Projekt zur Entwicklung einer gemeinsamen Unternehmenskultur wird initiiert, um u.a.
- vereinzelte Aktivitäten zu synchronisieren und zusammen zu bringen,
- gemeinsame Identität herauszubilden und zu fördern,
- Motivation bei den Mitarbeiter:innen zu fördern,
- Effizienz, Effektivität und Synergien zu erzielen,
- Arbeitgeber-Attraktivität zu stärken sowie
- im Ganzen zu denken und Wissen zu teilen.
Berlin
Ein Ziel im strategischen Arbeitsprogramm 2025 der Autobahn GmbH ist es, sich zu einem attraktiven modernen Arbeitgeber zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die Autobahn GmbH zum einen aussichtsreiche Perspektiven und zum anderen aber auch aktiv einen Rahmen schafft, der die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben fördert.
In den kommenden Jahren soll die gesamte Belegschaft zu einem Team Autobahn entwickelt werden. Hierzu wird ein Prozess angestoßen, der die Entwicklung einer autobahn-gemeinsamen Unternehmenskultur unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Unterschiede zum Gegenstand hat.
Ziel ist außerdem die Sensibilisierung für die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sowie die aktive Kommunikation, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein fairer Umgang mit diesen.
Das Projekt zur Entwicklung einer gemeinsamen Unternehmenskultur wird initiiert, um u.a.
- vereinzelte Aktivitäten zu synchronisieren und zusammen zu bringen,
- gemeinsame Identität herauszubilden und zu fördern,
- Motivation bei den Mitarbeiter:innen zu fördern,
- Effizienz, Effektivität und Synergien zu erzielen,
- Arbeitgeber-Attraktivität zu stärken sowie
- im Ganzen zu denken und Wissen zu teilen.
Die Rahmenvereinbarung kann ein Mal um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden.
Höchstabrufmenge aus der Rahmenvereinbarung sind 390 Personentage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis es Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt
3. Eigenerklärung im Rahmen der Russland-Sanktionen
4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
für Personen- und Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR sowie Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 5 Jahre gerechnet ab Monat der Angebotsfrist (ab September 2017), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen -Organisationsentwicklung, insbesondere der Entwicklung von Organisationskultur
-Veränderungsmanagement belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Angabe, ob die Bereiche Organisationskultur und Veränderungsmanagement abgedeckt wurden
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Vergleichbar sind Referenzen, die Projekte in den Bereichen der Organisationsentwicklung, insbesondere der Entwicklung von Organisationkultur und Veränderungsmanagement belegen und deren wesentliche Leistungserfüllung innerhalb der letzten 5 Jahre gerechnet ab Monat der Angebotsfrist erbracht wurden.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken, wobei auch eine Referenz beide Bereiche abdecken kann.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).