Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation Referenznummer der Bekanntmachung: 68278-202-DE

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: AG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation

Referenznummer der Bekanntmachung: 68278-202-DE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79996000 Unternehmensorganisation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für Beratungsleistungen bei der Ist-Analyse von Standardprozessen und Erarbeitung von Soll Prozesse und deren Umsetzung für Teilbereiche im degewo-Konzern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020

bis 2022.

Folgende Projekte sollen strategisch betreut werden:

— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,

— Projekt Optimus 2020 ff,

— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,

— Kleinreparaturmanagement,

— Joint Venture Modernisierung,

— Mieterwechselprozess,

— Szenario Organisation bauWerk.

Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B.

Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.

Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des

Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.

Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die

jeweiligen Teilprojekte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022.

Folgende Projekte sollten strategisch betreut werden:

— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,

— Projekt Optimus 2020 ff,

— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,

— Kleinreparaturmanagement,

— Joint Venture Modernisierung,

— Mieterwechselprozess,

— Szenario Organisation bauWerk.

Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B. Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.

Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.

Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die jeweiligen Teilprojekte.

In 2022 ist für die künftigen Beratungsleistungen eine Ausschreibung erfolgt (2022/S 031-079796 vom 14.02.2022). Der Schwerpunkt für die kommenden vier Jahre liegt im Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Zuschläge wurden am 31.10.22 erteilt. Das Beratungsunternehmen Ritterwald Unternehmensberatung GmbH hat sich am Verfahren beteiligt, jedoch nicht den Zuschlag erhalten. Einige Beratungsschwerpunkte aus dem "alten Vertrag" müssen im Jahr 2023 fortgeführt und beendet werden:

- Fortführung Optimierung und Implementierung degewo Mieterwechselprozess

- Fortführung degewo Strategieentwicklung

- Fortführung Umsetzung Anforderung novellierte Heizkostenverordnung

- Übergabe Projekte Bestandsmanagement aus Programm Optimus an neue Leitung

- Folgeprojekt aus Optimierung Mieterwechselprozess; Arbeitsplatzanalyse und TSB im Sill-Prozess Mieterwechsel.

Die Fortführungen bzw. Folgeprojekte, können auf Grund der tiefen inhaltlichen Befassung nur mit sehr viel Aufwand und Kosten an die neuen Beraterteams übertragen werden. Daher ist eine Nachbeauftragung zwingend erforderlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 029-068278

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation.

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die

Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes

Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen

Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,

dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist

oder zu entstehen droht.

Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr.

2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,

ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

worden ist.

Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie

in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter

und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als

6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine

solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022