Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation Referenznummer der Bekanntmachung: 68278-202-DE
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen bei der Ist-Analyse von Standardprozessen und Erarbeitung von Soll Prozesse und deren Umsetzung für Teilbereiche im degewo-Konzern.
Berlin
Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020
bis 2022.
Folgende Projekte sollen strategisch betreut werden:
— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,
— Projekt Optimus 2020 ff,
— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,
— Kleinreparaturmanagement,
— Joint Venture Modernisierung,
— Mieterwechselprozess,
— Szenario Organisation bauWerk.
Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B.
Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.
Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des
Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.
Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die
jeweiligen Teilprojekte.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die Betreuung von Unternehmensprojekten im Rahmen der Reorganisation des Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022.
Folgende Projekte sollten strategisch betreut werden:
— Vorstandunterstützung für die Gesamt-Unternehmensstrategie,
— Projekt Optimus 2020 ff,
— Neuausrichtung des Tochterunternehmens degewo Technische Dienste,
— Kleinreparaturmanagement,
— Joint Venture Modernisierung,
— Mieterwechselprozess,
— Szenario Organisation bauWerk.
Diese Projekte sind miteinander verzahnt und bauen auf die alten Prozessbegleitungen, wie z. B. Einkaufsprozess, Optimus und Ist-Analyse von Standardprozessen auf.
Der Bedarf an Beratungsleistungen für die Entwicklung und Umsetzung von Teilprojekten im Rahmen des Umstrukturierungsprojektes im Unternehmen ist notwendig.
Die Unternehmensberatung Ritterwald unterstützt hierbei bei der Erarbeitung der Konzepte (Ist-Analyse, Soll Konzepte, Umsetzungskonzepte etc.) sowie bei der Kapazitätsplanung und möglichen IT- Anbindungen für die jeweiligen Teilprojekte.
In 2022 ist für die künftigen Beratungsleistungen eine Ausschreibung erfolgt (2022/S 031-079796 vom 14.02.2022). Der Schwerpunkt für die kommenden vier Jahre liegt im Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Zuschläge wurden am 31.10.22 erteilt. Das Beratungsunternehmen Ritterwald Unternehmensberatung GmbH hat sich am Verfahren beteiligt, jedoch nicht den Zuschlag erhalten. Einige Beratungsschwerpunkte aus dem "alten Vertrag" müssen im Jahr 2023 fortgeführt und beendet werden:
- Fortführung Optimierung und Implementierung degewo Mieterwechselprozess
- Fortführung degewo Strategieentwicklung
- Fortführung Umsetzung Anforderung novellierte Heizkostenverordnung
- Übergabe Projekte Bestandsmanagement aus Programm Optimus an neue Leitung
- Folgeprojekt aus Optimierung Mieterwechselprozess; Arbeitsplatzanalyse und TSB im Sill-Prozess Mieterwechsel.
Die Fortführungen bzw. Folgeprojekte, können auf Grund der tiefen inhaltlichen Befassung nur mit sehr viel Aufwand und Kosten an die neuen Beraterteams übertragen werden. Daher ist eine Nachbeauftragung zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Beratungsleistungen Prozessorganisation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist
oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine
solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland