Lieferung von Kabelschutzrohre und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004778
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kabelschutzrohre und Zubehör
Lieferung von Kabelschutzrohren und Zubehör an die Stromnetz Berlin GmbH oder deren Lagerorte.
Die Rohre werden zum Kabelschutz von Energieversorgungsanlagen (Hoch-, Mittel- undNiederspannungskabeln) vor mechanischer Beschädigung im Erdreich oder Brückenbauwerken eingesetzt.
Geteilte Kabelschutzrohre inkl. der dazugehörigen Verbindungsmuffen werden für die nachträgliche Verrohrungvorhandener Kabelanlagen eingesetzt.
Das Material darf kein Recyclat enthalten.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt, soweit eine Zulassung bisher nicht vorliegt, eine Stückprüfung der Kabelschutzrohre und Zubehör der einzelnen Bieter.
Für den Fall, dass es in Bezug auf das betroffene Kabelschutzrohr und Zubehör bisher keine erfolgreiche Vorbemusterung gibt, wird der Bieter gesondert zur Erstellung und Einreichung eines Musters innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen durch die Vergabestelle innerhalb des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert.
Für den Fall, dass für das Kabelschutzrohr und Zubehör des Bieters bereits in der Vergangenheit eine Zulassung bei der Stromnetz Berlin GmbH erteilt worden ist, gilt die erfolgreiche Zulassung und für diesen Bieter entfällt die Stückprüfung im Teilnahmewettbewerb.
Bieter, die die Stückprüfung nach dem Teilnahmeantrag erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu einem späteren
Zeitpunkt zur Angebotsabgabe für Rahmenverträge der Stromnetz Berlin aufgefordert.
Der Auftraggeber beabsichtigt in diesem Verfahren mindestens 7 Einzelverträge zu vergeben.
PE-HD Rohr
Kabelschutzrohr aus PE-HD nach der Technischen Beschreibung TB3517 zum Einsatz im Sekundärnetz für den Bezug mit LWL-Kabeln.
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Rohr – Klebetechnik
Kabelschutzrohre und Formstücke müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Halbrohr 125
Halbrohre und -muffe müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Halbrohr 140
Halbrohre und -muffe müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PE-HD Rohr
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PVC-U Rohr – Klebetechnik
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PVC-U Halbrohr 125
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PVC-U Halbrohr 140
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information gemäß § 57 SektVO über die Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
Unsere EU-Ausschreibung 2022/S 179-507738 vom 16.09.2022
Sehr geehrte Bieter*innen,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Aufhebung und Einstellung der o.g. EU-Ausschreibung gemäß § 57 SektVO informieren.
Die Aufhebung des Verfahrens liegt darin begründet, dass die veröffentlichten Vergabeunterlagen, insbesondere die beschriebenen Leistungsinhalte, zu einem ungenügendem Wettbewerb geführt haben, weshalb wir uns für eine Aufhebung dieser EU-Ausschreibung entschieden haben.
Nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen wird die Leistung erneut in Form einer EU-Ausschreibung (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) veröffentlicht werden. Eine Teilnahme aller interessierten Bieter*innen ist damit gewahrt.
Ihre Vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) Wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
S.1Nr.1GWB),
b) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
c) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.
3GWB),
d) Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).