Lieferung von Kabelschutzrohre und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004778
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kabelschutzrohre und Zubehör
Lieferung von Kabelschutzrohren und Zubehör an die Stromnetz Berlin GmbH oder deren Lagerorte.
Die Rohre werden zum Kabelschutz von Energieversorgungsanlagen (Hoch-, Mittel- undNiederspannungskabeln) vor mechanischer Beschädigung im Erdreich oder Brückenbauwerken eingesetzt.
Geteilte Kabelschutzrohre inkl. der dazugehörigen Verbindungsmuffen werden für die nachträgliche Verrohrungvorhandener Kabelanlagen eingesetzt.
Das Material darf kein Recyclat enthalten.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt, soweit eine Zulassung bisher nicht vorliegt, eine Stückprüfung der Kabelschutzrohre und Zubehör der einzelnen Bieter.
Für den Fall, dass es in Bezug auf das betroffene Kabelschutzrohr und Zubehör bisher keine erfolgreiche Vorbemusterung gibt, wird der Bieter gesondert zur Erstellung und Einreichung eines Musters innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen durch die Vergabestelle innerhalb des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert.
Für den Fall, dass für das Kabelschutzrohr und Zubehör des Bieters bereits in der Vergangenheit eine Zulassung bei der Stromnetz Berlin GmbH erteilt worden ist, gilt die erfolgreiche Zulassung und für diesen Bieter entfällt die Stückprüfung im Teilnahmewettbewerb.
Bieter, die die Stückprüfung nach dem Teilnahmeantrag erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu einem späteren
Zeitpunkt zur Angebotsabgabe für Rahmenverträge der Stromnetz Berlin aufgefordert.
Der Auftraggeber beabsichtigt in diesem Verfahren mindestens 7 Einzelverträge zu vergeben.
PE-HD Rohr
Kabelschutzrohr aus PE-HD nach der Technischen Beschreibung TB3517 zum Einsatz im Sekundärnetz für den Bezug mit LWL-Kabeln.
Optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Rohr – Klebetechnik
Kabelschutzrohre und Formstücke müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Halbrohr 125
Halbrohre und -muffe müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
PVC-U Halbrohr 140
Halbrohre und -muffe müssen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) nach der Technischen Beschreibung TB3517 hergestellt werden und müssen den besonderen Anforderungen an erdverlegte Kabelschutzrohre für Energieversorgungsanlagen entsprechen.
Optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Eine Bemusterung nach TB3517 wird erst nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung durchgeführt.
Siehe hierzu auch VI.3) der Bekanntmachung.
Der Bewerber wird schriftlich zur Einreichung eines Musters aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen)
Register A) [MINDESTBEDINGUNG]:
Anschreiben mit Kurzdarstellung und Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten.
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]:
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]:
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) mit der Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt „Formblatt Eigenerklärung zu GWB, AEntG und MiLoG“ (Anlage) zu nutzen.
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Register D):
Nachweis oder Eigenerklärung zum Bestehen bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Planer-/ Betriebshaftpflichtversicherung) mit Angabe der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall (Mindestdeckungshöhe 1 Mio. EUR).
Register E):
Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der durchschnittliche Umsatz muss über die letzten 3 Jahre mindestens 2,5 Mio. Euro pro Jahr betragen haben.
Register F [MINDESTBEDINGUNG]:
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über das Know-how und die erforderlichen Erfahrungen im Bereich Kabelschutzrohre gemäß der beigefügten Technischen Beschreibung TB3517 verfügt. Dieses muss über eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Lieferspektrum und der Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Detailanforderungen nachgewiesen werden:
a) Auftraggeber (ggf. mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, wenn Erlaubnis nach DSGVO vorliegt)
b) Liefervolumen
c) Lieferzeitraum
d) Materialbezeichnung und Volumen der Projektreferenz
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register G):
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ kann der Nachweis eines vergleichbaren, innerbetrieblich eingesetzten Qualitätsmanagementsystems erbracht werden.
Register H) [MINDESTBEDINGUNG]:
Bestätigung des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist und zusichert die Angebots-, Vertrags- und Projektabwicklung, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Systemen, Dokumentationen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen. Hauptansprechpartner und Mitarbeiter, die im direkten Kontakt zum AG stehen, haben verhandlungssicheres Deutsch zu sprechen bzw. sind in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen.
B) Zahlungsverkehr erfolgt in EUR.
Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, dass er den Stromnetz Berlin Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat und im Auftragsfall einhält. Der Kodex findet sich unter: „Verhaltenskodex für Lieferanten“
https://www.stromnetz.berlin/globalassets/dokumente/einkauf/verhaltenskodex-fur-lieferanten.pdf
Der Bewerber/Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechend Kontrollrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile. Nach den „Anti-Terror-Verordnungen“ gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Der Auftraggeber wird zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen. Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bewerber, für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, einen Eignungsverleiher oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zurechnen lassen muss, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der SNB-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen über dieses Portal eingereicht werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung / Registerstruktur in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein —, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
8. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – sind verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bereitgestellte Formular zu nutzen.
9. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen.
10. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung (Stückprüfung).
(Hinweis: Gewertet werden nur die im Formblatt Referenzen eingetragenen Referenzen.)
Alle im Ergebnis der Formalen und Eignungsprüfung als geeignet ermittelten Bewerber erhalten die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert;
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen;
4. Im Falle von Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers;
6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen;
7. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
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