Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests Referenznummer der Bekanntmachung: AL 37/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreiben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests für medizinische Fachkräfte (Los 1) und für Laien (Los 2) aus.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Medizinische SARS-CoV-2 Antigen Tests
Berlin
Gegenstand ist die Lieferung von Medizinische SARS-CoV-2 Antigen Tests bis zum 31.12.2022 an die Charité und das DHZB bzw. ab dem 01.01.2023 an die Charité inkl. dem DHZC.
Laien SARS-CoV-2 Antigen Self Tests Nasal
Berlin
Gegenstand ist die Lieferung von Laien SARS-CoV-2 Antigen Self Tests Nasal bis zum 31.12.2022 an die Charité und das DHZB bzw. ab dem 01.01.2023 an die Charité inkl. dem DHZC.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische SARS-CoV-2 Antigen Tests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1 : Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]