Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests Referenznummer der Bekanntmachung: AL 37/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreiben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Tests für medizinische Fachkräfte (Los 1) und für Laien (Los 2) aus.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Medizinische SARS-CoV-2 Antigen Tests
Berlin
Gegenstand ist die Lieferung von Medizinische SARS-CoV-2 Antigen Tests bis zum 31.12.2022 an die Charité und das DHZB bzw. ab dem 01.01.2023 an die Charité inkl. dem DHZC.
1 * um jeweils 365
Laien SARS-CoV-2 Antigen Self Tests Nasal
Berlin
Gegenstand ist die Lieferung von Laien SARS-CoV-2 Antigen Self Tests Nasal bis zum 31.12.2022 an die Charité und das DHZB bzw. ab dem 01.01.2023 an die Charité inkl. dem DHZC.
1 * um jeweils 365
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Aufträge sind Lieferleistungen von SARS-CoV-2 Antigen Tests („Schnelltests“), egal ob Laientests oder medizinische Tests zur Durchführung von medizinischen Fachkräften. (gültig für Los(e) 1)
2. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Aufträge sind Lieferleistungen von SARS-CoV-2 Antigen Tests („Schnelltests“), egal ob Laientests oder medizinische Tests zur Durchführung von medizinischen Fachkräften. (gültig für Los(e) 2)
zu Eignungskriterium 1: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge nachzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 3 Referenzen muss aus den zurückliegenden Jahren 2020, 2021 oder aktueller sein.
b) Jede der 3 Referenzen muss einen Lieferumfang aus den Jahren 2020, 2021 oder aktueller insgesamt von mind. 300.000 Stück SARS-CoV-2 Antigen Tests („Schnelltests“) nachweisen.
c) Die Lieferung muss abgeschlossen sein.
Hinweis: Wird der Nachweis der Unternehmensreferenzen für Los 1 erbracht, so gilt dieser automatisch für Los 2.
zu Eignungskriterium 2: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge nachzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 3 Referenzen muss aus den zurückliegenden Jahren 2020, 2021 oder aktueller sein.
b) Jede der 3 Referenzen muss einen Lieferumfang aus den Jahren 2020, 2021 oder aktueller insgesamt von mind. 200.000 Stück SARS-CoV-2 Antigen Tests („Schnelltests“) nachweisen.
c) Die Lieferung muss abgeschlossen sein.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ist abhängig von dem Verlauf der COVID-19 Pandemie und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]