vdek - Prozess- und Organisationsberatung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 77-22b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Abschnitt II: Gegenstand
vdek - Prozess- und Organisationsberatung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Bundesweite Prozess- und Organsisationsberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Krankenhäuser, (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Die Leistungen sind bundesweit zu erbringen.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vergibt als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Auftraggeber sind die unter Ziff. I.1. im vdek zusammengeschlossenen Ersatzkassen.
Kernleistung von MEHRWERT:PFLEGE ist eine kostenfreie Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die umfassende Begleitung erfolgt durch BGM- / Organisationsberater:innen, die sich in ihrem Vorgehen an dem standardisierten Gesundheitsförderungsprozess (Analyse, Maßnahmenplanung, Maßnahmenumsetzung, Evaluation) orientieren. Das Angebot des vdek richtet sich dabei sowohl an Einrichtungen, die ein BGM etablieren möchten als auch an jene, die bereits eine Implementierung vollzogen haben und ihr BGM weiter ausbauen möchten. Das BGM adressiert im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes alle Beschäftigungsgruppen (Ärzte, Pflegekräfte, medizinisch-technisches Personal, Verwaltung etc.) in den genannten Einrichtungen.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 4 Unternehmen. Die Auftraggeber rechnen mit einer Abnahmemenge von mehr als 300 Beratertagen pro Jahr für jeden Auftragnehmer, ohne dass dieses Volumen zugesichert wird. Den Partnern der Rahmenvereinbarung wird ein Mindestvolumen von jeweils 120 Beratertagen pro Jahr zugesichert.
Das Volumen der durch die Summe der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen insgesamt abrufbaren Beratertage ist für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eine Höchstmenge von insgesamt 6500 Beratertage begrenzt.
- Entwicklung eines Ansprachekonzepts und einer Akquisestrategie zur Gewinnung von Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflege-diensten für das ersatzkassengemeinsame Projekt MEHRWERT:PFLEGE.
- Konzeptionierung von digitalen und hybriden Beratungsansätzen sowie zur nachhaltigen Gestaltung von Beratungsansätzen
- Implementierung der Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Auftraggebers in den Beratungsprozess zur Fortentwicklung der Projektkonzeption von MEHRWERT:PFLEGE
- Mitwirkung an Veranstaltungen (bspw. Informationsveranstaltungen, Netzwerkveranstaltungen)
- Mitwirkung an Sonderprojekten im Sinne der Kooperation mit weiteren Partnern bzw. der sozialversicherungsträgerübergreifenden Zusammenarbeit.
Das unter Ziff. II.2.7 angegebene Beginndatum ist als voraussichtlicher Wert anzusehen. Der Auftragnehmer muss binnen sechs Wochen nach Zuschlag mit den Leistungen beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6HUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.