Lieferung von Wildschutzzaunmaterial zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 244-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 244-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Wildschutzzaunmaterial zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 244-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 244-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34928220 Zaunteile
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zu liefern sind 35.000 lfm Wildgatter-Knotengeflecht einschließlich Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
Hauptort der Ausführung:

Bundeswehr Dienstleistungszentrum Burg in 39345 Westheide OT Hütten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt und den Ergänzenden Vertragsbedingungen.

Zu liefern sind 35.000 lfm Wildgatter-Knotengeflecht einschließlich Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ausschlussgrund u.a.:

Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis/Preisblatt

(Vergabeunterlagen:05_VOEK 244-22_Anl._B-01_Angebots. und 06_VOEK 244-22_Anl._B-02_LV_PB)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-367636
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 244-22
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Wildschutzzaunmaterial zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 244-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Sottrum
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27367
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärun

ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn,

der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle

fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das

Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition und Lieferposition keine Eintragung vorgenommen wurde, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.

Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur

Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind

Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise,

Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und /oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 04.08.2022, 12:00 Uhr.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 610 1234

E Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:

Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist

gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen

nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022