Lieferung von Wildschutzzaunmaterial zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 244-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 244-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wildschutzzaunmaterial zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest für Bundesliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 244-22)
Zu liefern sind 35.000 lfm Wildgatter-Knotengeflecht einschließlich Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Bundeswehr Dienstleistungszentrum Burg in 39345 Westheide OT Hütten
Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis / Preisblatt und den Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Zu liefern sind 35.000 lfm Wildgatter-Knotengeflecht einschließlich Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt.
Ausschlussgrund u.a.:
Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis/Preisblatt
(Vergabeunterlagen:05_VOEK 244-22_Anl._B-01_Angebots. und 06_VOEK 244-22_Anl._B-02_LV_PB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der
Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate), Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer
Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE). Ein Nachweis aus
dem Berufs oder Handelsregister (gem. § 44 VgV, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Für Bieter aus der Bundesrepublik Deutschland ist ein Nachweis aus der
Handwerksrolle oder aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmen ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und einzureichen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 244-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,0 Mio. €,
Sachschäden 0,5 Mio. €
Vermögensschäden 0,5 Mio. €
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage der Ausschreibungsunterlagen:
07a_VOEK 244-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 244-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
s.o.
1. Referenzangaben: Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Benennung von 3 Referenzen über die Lieferung von Zaunbaumaterial gem. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-03) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu jeweils 3 Referenzen für durchgeführte Lieferleistungen von Zaunbaumaterial sind zulässig, müssen aber alle Angaben aus der Tabellen in der Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage: 07a_VOEK 244-22_Anl._B-03_Bieterausk.)
zu Referenzangaben erfüllen.
2. Eigenerklärung über die Leistungserbringung gem. Bieterauskunft mit Eigenerklärung Pkt. 12 (Anlage 07a_VOEK 244-22_Anl._B-03_Bieterausk.)
2.1. Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung
stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärun
ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn,
der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das
Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition und Lieferposition keine Eintragung vorgenommen wurde, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind
Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise,
Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und /oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 04.08.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de