Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-22
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Multifunktionsgeräte
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Miete von Multifunktionsgeräten (Miete von ca. 109 Multifunktionsdruckern + weitere 41 Geräten) zur Erledigung von Druck-, Scan- oder Kopierjobs insbesondere
inkl. Fullservice sowie die Lieferung von Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toner / Tintenpatronen) über einen Zeitraum von 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Multifunktionsgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vertragsanpassung wegen Lieferverzögerungen aufgrund des Lockdowns in China
Das Vertragsende des Rahmenvertrages verschiebt sich aufgrund der verspäteten Lieferung auf den 31.08.2026.
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Anpassung der Liefertermine
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen im November 2021 hat der Auftraggeber zwar berücksichtigt, dass die Lieferketten aufgrund der Corona-Pandemie immer noch stark gestört sind und insbesondere die Produktion von elektronischen Geräten durch den Chipmangel gestört wird und wurde. Er konnte aber nicht den erneuten Lockdown in Shanghai voraussehen. Durch diesen Lockdown hat sich ein Stau vor dem Hafen von Shanghai gebildet. Hinzu kommt, dass auch auf der anderen Seite in den europäischen Häfen in Rotterdam und Hamburg es zu Staubildungen gekommen ist und somit die Schiffe nur mit Verzögerung gelöscht werden. Resultierend aus diesen krisenbedingten logistischen Problemen konnte der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Lieferfristen nicht halten, weshalb die Parteien am 22.08.2022 eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag geschlossen haben. Der Wert der Änderung übersteigt nicht 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.