Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Miete von Multifunktionsgeräten.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Leistungsorte sind
- Bundesdruckerei GmbH, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin;
- Maurer Electronics GmbH, Hanauer Straße 1, 80992 München;
- Maurer Electronics GmbH, Garbsener Landstraße 10, 30419 Hannover;
- Maurer Electronics GmbH, Harburger Schloßstraße 26, Channel 3, 21079 Hamburg.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Miete von Multifunktionsgeräten (Miete von ca. 109 Multifunktionsdruckern + weitere 41 Geräten) zur Erledigung von Druck-, Scan- oder Kopierjobs insbesondere inkl. Fullservice sowie die Lieferung von Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toner / Tintenpatronen) über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Die Druckermanagement-Software "Y-Soft SafeQ Version 6" soll weiterhin eingesetzt werden.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch regelmäßig um 1 (ein) weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 (vier) Jahren, sofern nicht die Bundesdruckerei mit einer Frist von spätestens 3 (drei) Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung in Textform widerspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Multifunktionsgeräte", ECA-2021-022
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR3G6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.