Projektträgerschaft "Offene Innovationskultur und KMU Querschnittsaufgaben" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-5/4(2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Offene Innovationskultur und KMU Querschnittsaufgaben"
Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF, im folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bei der Koordination, Durchführung sowie Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft unter dem Leitgedanken der Offenen Innovation (Programmfamilie "Offene Innovationskultur und regionenorientierte Innovationsförderung") sowie bei Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung des Mittelstandes an Forschung und Innovation und seiner Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen ("KMU-Querschnittsaufgaben").
Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF, im folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bei der Koordination, Durchführung sowie Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft unter dem Leitgedanken der Offenen Innovation (Programmfamilie "Offene Innovationskultur und regionenorientierte Innovationsförderung") sowie bei Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung des Mittelstandes an Forschung und Innovation und seiner Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen ("KMU-Querschnittsaufgaben").
Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung/Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Maßnahmen ausgewählt und gefördert werden, inkl. des Monitorings und der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft "Offene Innovationskultur und KMU Querschnittsaufgaben"
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]