Projektträgerschaft "Offene Innovationskultur und KMU Querschnittsaufgaben" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-5/4(2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Offene Innovationskultur und KMU Querschnittsaufgaben"
Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF, im folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bei der Koordination, Durchführung sowie Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft unter dem Leitgedanken der Offenen Innovation (Programmfamilie "Offene Innovationskultur und regionenorientierte Innovationsförderung") sowie bei Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung des Mittelstandes an Forschung und Innovation und seiner Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen ("KMU-Querschnittsaufgaben").
Die Projektträgerschaft (PT) unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF, im folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bei der Koordination, Durchführung sowie Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft unter dem Leitgedanken der Offenen Innovation (Programmfamilie "Offene Innovationskultur und regionenorientierte Innovationsförderung") sowie bei Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung des Mittelstandes an Forschung und Innovation und seiner Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen ("KMU-Querschnittsaufgaben").
Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien, die Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung/Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen bereits laufender sowie zukünftiger Maßnahmen ausgewählt und gefördert werden, inkl. des Monitorings und der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen.
Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit von maximal fünf Jahren ist für diese Rahmenvereinbarung notwendig, um die wesentlichen administrativen Aufgaben innerhalb der Förderzeiträume bei den derzeit bereits laufenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ohne erneute Ausschreibung einer Projektträgerschaft abzudecken. Die zweite 5-jährige Förderphase der Fördermaßnahme Forschungscampus läuft bis Anfang 2027 und der komplexe Übergang in die dritte und letzte Förderphase sollte durch denselben Projektträger begleitet werden. Im Falle einer lediglich 4-jährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung käme es in der entscheidenden Phase des Übergangs ansonsten zu einem Bruch. Dies ist möglichst zu vermeiden. Auch die Fördermaßnahme Clusters4Future zeichnet sich durch eine langfristige Laufzeit aus (mindestens 3 und maximal 9 Jahre je Auswahlrunde; derzeit zwei Wettbewerbsrunden aktiv). Die zweite Umsetzungsphase der ersten Wettbewerbsrunde läuft bis Oktober 2027, so dass eine kontinuierliche und lückenlose Förderbetreuung nur durch eine fünfjährige Vertragslaufzeit sichergestellt werden kann. Selbst bei den Vorhaben mit dreijähriger Förderdauer mit Veröffentlichung der Bekanntmachung beträgt die Prüfung der Anträge, Abwicklung und Betreuung der laufenden Vorhaben und Verwendungsnachweisprüfung der Prozess von der Planung einer Förderrichtlinie bis zum Abschluss der entsprechenden Vorhaben ca. 4 Jahre. Hinzu kommen zusätzliche Maßnahmen und Programme, wie bspw. der sich bereits in Konzeption befindende Innovationsregionen-Wettbewerb. Um hier eine kontinuierliche Betreuung und zeitna-he Ausschreibung, Umsetzung und Durchführung sicherzustellen, ist eine möglichst langfristige Vertragslaufzeit essentiell.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]