BU Cliententwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-179-17-IT2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
BU Cliententwicklung
Betriebsunterstützung im Bereich Cliententwicklung und -administration
Berlin-Mitte
Gegenstand dieses Vertrages ist die IT-Betriebsunterstützung in der Cliententwicklung und -administration des Deutschen Bundestages. Pro Jahr fallen voraussichtlich 600 Personentage an, davon voraussichtlich circa 300 Personentage der Qualifikationsstufe 1 "Experte" und 300 Personentage der Qualifikationsstufe 2 "Paketierer". Dies entspricht bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren schätzungsweise insgesamt 2400 Personentagen. Der geschätzte Umfang der Anzahl an benötigten Personentagen für Leistungen der Qualifikationsstufe 1 "Experte" ist in Ziffer 1 und der geschätzte Umfang an benötigten Personen für Leistungen der Qualifikationsstufe 2 "Paketierer" in Ziffer 2 der Preisangaben dargestellt. Bei dort ausgebrachten Angaben handelt es sich um kalkulatorische Mengenangaben, die der Vergleichbarkeit der Angebotspreise dienen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Umfangs von Beauftragungen für den Auftragnehmer. Die Höchstmenge des Umfangs dieser Leistungen beträgt jeweils 1.300 Personentage. Mit Erreichen der Höchstmenge verliert der Rahmenvertrag insoweit seine Wirkung für die betreffende Teilleistung. Darüber hinaus können keine Leistungen abgerufen werden. Je nach konkretem Bedarf kann sich die Verteilung der Personentage auf die beiden Qualifikationsstufen auch ändern. Es werden mindestens 200 Personentage der Qualifikationsstufe 1 "Experte" pro Jahr beauftragt (Mindestabnahmemenge). Für die Qualifikationsstufe 2 "Paketierer" wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BU Cliententwicklung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.