BU Cliententwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-179-17-IT2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
BU Cliententwicklung
Betriebsunterstützung im Bereich Cliententwicklung und -administration
Berlin-Mitte
Gegenstand dieses Vertrages ist die IT-Betriebsunterstützung in der Cliententwicklung und -administration des Deutschen Bundestages.
Pro Jahr fallen voraussichtlich 600 Personentage an, davon voraussichtlich circa 300 Personentage der Qualifikationsstufe 1 "Experte" und 300 Personentage der Qualifikationsstufe 2 "Paketierer". Dies entspricht bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren schätzungsweise insgesamt 2400 Personentagen. Der geschätzte Umfang der Anzahl an benötigten Personentagen für Leistungen der Qualifikationsstufe 1 "Experte" ist in Ziffer 1 und der geschätzte Umfang an benötigten Personen für Leistungen der Qualifikationsstufe 2 "Paketierer" in Ziffer 2 der Preisangaben dargestellt. Bei dort ausgebrachten Angaben handelt es sich um kalkulatorische Mengenangaben, die der Vergleichbarkeit der Angebotspreise dienen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Umfangs von Beauftragungen für den Auftragnehmer. Die Höchstmenge des Umfangs dieser Leistungen beträgt jeweils 1.300 Personentage.
Mit Erreichen der Höchstmenge verliert der Rahmenvertrag insoweit seine Wirkung für die betreffende Teilleistung. Darüber hinaus können keine Leistungen abgerufen werden.
Je nach konkretem Bedarf kann sich die Verteilung der Personentage auf die beiden Qualifikationsstufen auch ändern.
Es werden mindestens 200 Personentage der Qualifikationsstufe 1 "Experte" pro Jahr beauftragt (Mindestabnahmemenge). Für die Qualifikationsstufe 2 "Paketierer" wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (IT-Dienstleistungen, Programmierleistungen) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben.
- Eigenerklärungen über Namen, fachliche Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter der Qualifikationsstufe 1 "Experte" auf dem Profilvordruck "Qualifikationsstufe 1 Experte" (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Es sind mindestens ein, maximal drei Mitarbeiter der Qualifikationsstufe 1 "Experte" zu benennen. Für diese Mitarbeiter erhalten geeignete Bieter eine Einladung zur Teilnahme zur unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Teststellung. Aus den Angaben im Vordruck muss hervorgehen, dass die Mitarbeiter die Qualifikationsanforderung nach Ziffer 6.1 und Ziffer 6.1.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
- Es sind zwingend Kopien von Studienabschluss- oder Berufsabschlusszeugnissen beizufügen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.