Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_032
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 150-428414)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Prozessbegleitung zur „Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung" zu vergeben.
Hintergrundinformation
Die Jugendstrategie der Bundesregierung mit dem Titel: „In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend“ basiert auf dem Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik. Sie wurde ressortübergreifend und mit Beteiligung junger Menschen und Zivilgesellschaft entwickelt und am 03. Dezember 2019 vom Kabinett beschlossen. Zur Umsetzung wurden die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend und der jugendpolitische Beirat des BMFSFJ zur Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft eingesetzt.
Gemäß Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wird die Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Damit wird ein Schwerpunkt daraufgelegt, junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Ein NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung bedeutet, über den Fokus der Jugendstrategie hinaus auch die Zielgruppe „Kinder“ sowie die staatlichen Ebenen „Länder und Kommunen“ in den Blick zu nehmen.
Die Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft wird insbesondere durch den jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ erfolgen, in dem auch Kommunen und Länder mitwirken. Der Beirat wird den geplanten Dialogprozess zum NAP mit Bund, Ländern und Kommunen aktiv mitgestalten sowie das BMFSFJ bei der Weiterentwicklung der Jugendstrategie und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit konzeptionell-strategisch beraten.
Die IMA Jugend unter Federführung des BMFSFJ dient dazu, die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik zu stärken. Die IMA wird die Umsetzung der Jugendstrategie sowie die Entwicklung des NAP begleiten, ressortspezifische Perspektiven einbringen und neue thematische Schwerpunkte setzen.
Nach einer bundesweiten Kick-Off Veranstaltung zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung am 14. und 15. November 2022 startet der gut einjährige Dialogprozess mit regionalen zielgruppen- bzw. themenspezifischen Dialogforen und Denkfabriken zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Kita, Schule, Jugendarbeit sowie Politik und Verwaltung. Kinder und Jugendliche sollen bei allen Veranstaltungen stets direkt beteiligt werden; zusätzlich richten sich einzelne Formate, z. B.: Jugendaudits gezielt an bestimmte Gruppen junger Menschen (insb. schwer erreichbare/marginalisierte Gruppen junger Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Bedarfen).
Ein regelmäßiger Austausch von Bundesregierung und jungen Menschen über aktuelle jugendpolitische Herausforderungen wird insbesondere im Rahmen der Bundesjugendkonferenzen in 2024 und 2026 fortgeführt. Im Rahmen des dynamischen Prozesses können weitere Beteiligungsformate entstehen bzw. entwickelt werden.
Für die Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine externe Begleitung notwendig. Die Aufgaben der Prozessbegleitung umfassen die fachliche, administrative und konzeptionell-strategische Unterstützung und Begleitung der Kommunikation, Planung und Steuerung des Prozesses.
Als voraussichtlicher Auftragsbeginn ist der 01. April 2023 vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 25.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 04.10.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.