Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (KoaV)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Prozessbegleitung zur „Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung" zu vergeben.
Hintergrundinformation
Die Jugendstrategie der Bundesregierung mit dem Titel: „In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend“ basiert auf dem Konzept der Eigenständigen Jugendpolitik. Sie wurde ressortübergreifend und mit Beteiligung junger Menschen und Zivilgesellschaft entwickelt und am 03. Dezember 2019 vom Kabinett beschlossen. Zur Umsetzung wurden die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend und der jugendpolitische Beirat des BMFSFJ zur Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft eingesetzt.
Gemäß Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wird die Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt. Damit wird ein Schwerpunkt daraufgelegt, junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Ein NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung bedeutet, über den Fokus der Jugendstrategie hinaus auch die Zielgruppe „Kinder“ sowie die staatlichen Ebenen „Länder und Kommunen“ in den Blick zu nehmen.
Die Einbindung von Jugend und ihren Interessensvertretungen sowie Zivilgesellschaft wird insbesondere durch den jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ erfolgen, in dem auch Kommunen und Länder mitwirken. Der Beirat wird den geplanten Dialogprozess zum NAP mit Bund, Ländern und Kommunen aktiv mitgestalten sowie das BMFSFJ bei der Weiterentwicklung der Jugendstrategie und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit konzeptionell-strategisch beraten.
Die IMA Jugend unter Federführung des BMFSFJ dient dazu, die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik zu stärken. Die IMA wird die Umsetzung der Jugendstrategie sowie die Entwicklung des NAP begleiten, ressortspezifische Perspektiven einbringen und neue thematische Schwerpunkte setzen.
Nach einer bundesweiten Kick-Off Veranstaltung zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung am 14. und 15. November 2022 startet der gut einjährige Dialogprozess mit regionalen zielgruppen- bzw. themenspezifischen Dialogforen und Denkfabriken zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Kita, Schule, Jugendarbeit sowie Politik und Verwaltung. Kinder und Jugendliche sollen bei allen Veranstaltungen stets direkt beteiligt werden; zusätzlich richten sich einzelne Formate, z. B.: Jugendaudits gezielt an bestimmte Gruppen junger Menschen (insb. schwer erreichbare/marginalisierte Gruppen junger Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Bedarfen).
Ein regelmäßiger Austausch von Bundesregierung und jungen Menschen über aktuelle jugendpolitische Herausforderungen wird insbesondere im Rahmen der Bundesjugendkonferenzen in 2024 und 2026 fortgeführt. Im Rahmen des dynamischen Prozesses können weitere Beteiligungsformate entstehen bzw. entwickelt werden.
Für die Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine externe Begleitung notwendig. Die Aufgaben der Prozessbegleitung umfassen die fachliche, administrative und konzeptionell-strategische Unterstützung und Begleitung der Kommunikation, Planung und Steuerung des Prozesses.
Als voraussichtlicher Auftragsbeginn ist der 01. April 2023 vorgesehen.
Berlin
Auftragsgegenstand ist die Begleitung des Prozesses zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung und Weiterentwicklung mit einem NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die nachfolgende detaillierte Übersicht bildet die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben ab, die von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zwingend vorzusehen und umzusetzen sowie entsprechend finanziell über Module zu budgetieren sind.
1. Organisatorische und inhaltliche Begleitung der IMA Jugend: Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen der IMA (quartalsweise, ca. 15-20 Teilnehmende, Berlin/Bonn, ggfs. digital/hybrid)
2. Organisatorische und inhaltliche Begleitung des jugendpolitischen Beirats des BMFSFJ zur Jugendstrategie: Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Beirates des BMFSFJ (quartalsweise, ca. 25 Personen, Berlin, ggfs. digital/hybrid), Angebotseinholung Catering, ggf. Übernahme von Reisekosten für einzelne Teilnehmende
3. Organisation, Durchführung und Nachbereitung von referats- und abteilungsübergreifenden Beratungen im BMFSFJ (quartalsweise, ca. 15-20 Teilnehmende, Berlin/Bonn, ggfs. Digital/hybrid)
4. systematisches Monitoring und Erfassung jugendpolitischer Aktivitäten der Bundesregierung
5. Erstellung von Berichten zur Vorlage an Hausleitung, Gremien, Öffentlichkeit
6. praxisbezogene Dokumentation der Aktivitäten der Jugendstrategie, des NAPs und der Prozessergebnisse (keine Evaluation)
7. Konzeption und Durchführung von verschiedenen Dialog- und Beteiligungsformaten unter Beachtung heterogener Zielgruppen aus Kindern, Jugendlichen, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Da es sich hierbei um einen dynamischen Prozess handelt, können aktuell nicht alle Veranstaltungen, die im Rahmen der Prozessbegleitung umgesetzt werden sollen, abschließend beschrieben werden. Nach aktuellem Planungsstand sollen folgende Veranstaltungen umgesetzt werden:
a. In 2023 bis zu vier regionale zielgruppen- bzw. themenspezifischen Dialogforen (halb-/ganztägig) und bis zu sechs Denkfabriken (ein-/mehrtägig) im Rahmen des Dialogprozesses zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung für 50 bis ca. 150 Teilnehmende als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden
b. Die Bundesjugendkonferenz in 2024 und 2026 (zweitägig) mit 200 Teilnehmenden als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden.
c. Jährlich bis zu 4 Jugendaudits mit 20-50 Teilnehmenden als Präsenzveranstaltung zur gezielten Ansprache bestimmter Gruppen junger Menschen, insb. von schwer erreichbaren/marginalisierten Gruppen junger Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Bedarfen; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden.
d. Jährlich eine Veranstaltung für bis zu 200 Teilnehmende als Präsenzveranstaltung; Angebotseinholung Catering, Technik, etc.; Locationscouting; ggf. Unterbringung und Reisekosten der Teilnehmenden
e. Zusätzliche Online-Konsultationen, bei entsprechend angezeigten Bedarfen, erfolgt in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Ggf. Entwicklung geeigneter, innovativer Veranstaltungsformate, die eine aktive zielgruppengerechte Beteiligung ermöglichen und sicherstellen
f. Einladungsmanagement, Teilnehmendenmanagement, Nachbereitung
g. Dokumentation (Video, Foto, Texte)
Nach aktuellem Planungsstand sollen die Veranstaltungen in Präsenz oder als hybride Veranstaltung stattfinden. Wenn die pandemische Lage es erfordert, sind die Veranstaltungen jedoch zwingend in digitaler Form inklusive der technischen Umsetzung durchzuführen. Dies ist in der Kostenkalkulation entsprechend einzuplanen und die durch die digitale Durchführung ggfs. entstehende Mehrkosten sind gesondert aufzuführen.
Optional:
Da es sich, wie oben beschrieben, um einen dynamischen Prozess handelt, können sich darüber hinaus weitere Veranstaltungsformate entwickeln, die umgesetzt werden sollen.
8. Öffentlichkeitsarbeit:
a. Ggf. Weiterentwicklung des Corporate Designs (Wort-Bild-Marke/Schriftbild/Farbkonzept)
b. Erstellung von Werbemitteln
c. Aufbereitung zielgruppenspezifischer Informationen, Broschüren, Flyer etc. in enger Abstimmung mit dem Fachreferat und der Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ
d. Präsentation der Jugendstrategie inkl. NAP bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des BMFSFJ (wie z.B. dem Tag der offenen Tür der Bundesregierung im BMFSFJ)
e. Hosting, Betreuung, Weiterentwicklung und Pflege der Online-Plattform zur Jugendstrategie inkl. Erstellung und Versand von Newslettern
f. Einbindung der Jugendredaktion „jung genug“
9. Erstellung eines Abschlussberichts zum NAP Dialogprozess in einer zur Veröffentlichung geeigneten barrierefreien Form sowie Vorbereitung von Beschlussvorlagen für Kabinett- und JFMK-Befassung
Optional:
Unter https://jugendbudget.de/ sind Informationen zum Pilotvorhaben „Jugend-Budget“ zu finden. Hieran anknüpfend soll ggf. das Jugend-Budget für die 20. Legislaturperiode von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Fachreferat umgesetzt werden, inkl. Öffentlichkeitsarbeit, bundesweitem Ideen-Hackathon und Auswahlprozess der Projektideen, Umsetzung der 10 Siegerprojektideen im Rahmen von Weiterleitungsverträgen und Finanzadministration mit jeweils 100.000 € pro Projekt auf Grundlage der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie die organisatorische Begleitung und inhaltlich-fachliche Gestaltung der Projekte.
Es besteht grundsätzlich die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
1.Da es sich um einen dynamischen Prozess handelt, können sich weitere Veranstaltungsformate entwickeln, die umgesetzt werden sollen.
2. Unter https://jugendbudget.de/ sind Informationen zum Pilotvorhaben „Jugend-Budget“ zu finden. Hieran anknüpfend soll ggf. das Jugend-Budget für die 20. Legislaturperiode von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Fachreferat umgesetzt werden, inkl. Öffentlichkeitsarbeit, bundesweitem Ideen-Hackathon und Auswahlprozess der Projektideen, Umsetzung der 10 Siegerprojektideen im Rahmen von Weiterleitungsverträgen und Finanzadministration mit jeweils 100.000 € pro Projekt auf Grundlage der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie die organisatorische Begleitung und inhaltlich-fachliche Gestaltung der Projekte.
3. Es besteht grundsätzlich die Option zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberin
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen im Bereich Jugendpolitik, national und international und Jugendstrategie der Bundesregierung
h) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Begleitung von Beratungs- und Arbeitsprozessen
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Gremien- und Verbandsarbeit
j) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen junger Menschen
k) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden und Wissen aus dem Bereich öffentliches Vergaberecht
l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Monitoring
m) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Marketing und Erstellen von Kommunikationsmaterialien
n) Nachweis von Erfahrungen bei der Erstellung von Berichten, redaktionelle Arbeit
o) Nachweis von Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen (analog und digital)
p) Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung qualitativ hochwertiger Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 25.08.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.