Vergabe von Holzernte und Bringung für den BFB Havel-Oder-Spree (VOEK 075-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 075-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Holzernte und Bringung für den BFB Havel-Oder-Spree (VOEK 075-22)
Holzernte und Bringung
1 .Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree verwaltet bundeseigene Wald-Flächen in Brandenburg und vergibt Leistungen zur Holzernte und Bringung.
2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren, gleichlautend mit mehreren Auftragnehmern (Unternehmerpool).
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge.
Der Leistungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen ist vorrangig jeweils der 01. Oktober bis 31. März, auf Flächen des Nationalen Naturerbes und Naturschutzfond Brandenburg bis 28. Februar des jeweiligen Forstwirtschaftsjahres.
Das Forstwirtschaftsjahr beschreibt den Zeitraum vom 01.10.- 30.09. des Folgejahres.
Unterjährig können in Einzelfällen ebenfalls Maßnahmen erfolgen
Revier Groß Eichholz, Neubrück, Prieros, Liegenschaft Streganz:
ca. 4.500 ha Naturerbefläche, LK Dahme-Spreewald
Revier Grubenmühle, Storkow, Liegenschaft Storkow:
ca. 3.300 ha, LK Oder-Spree
Revier Horstwalde:
ca. 1.600 ha, LK Teltow-Fläming
Revier Ullersdorf:
ca. 900 ha im LK Oder-Spree, Dahme-Spreewald
Revier Krummeluch , Rauen, Liegenschaft Niederlehme/Markgrafpieske:
umfassen ca. 3.400 ha im LK Oder-Spree, Dahme-Spreewald
Revier Ihlandsee Liegenschaft Wilkendorf/Barnim Kaserne:
umfasst ca. 1.200 ha im LK Märkisch-Oderland
Revier Picheberge, Liegenschaft Biesow-Harnekop/Platkow:
umfasst ca. 1.400 ha im LK Märkisch-Oderland
Revier Fuchsberge:
umfasst ca. 1.100 ha im LK Märkisch-Oderland
Revier Oranienburg, Teufelsfenn, Liegenschaft Lehnitz-Borgsdorf/Klosterfelde:
umfasst ca. 2.700 ha im LK Oberhavel
Revier Hohensaaten:
umfasst ca. 1.050 ha in den LK Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark
Revier Spreeau Liegenschaft Storkow/Alt-Neu Stahnsdorf:
umfasst ca. 1.000 ha, LK Oder-Spree
Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree verwaltet bundeseigene Wald-Flächen in Brandenburg und vergibt Leistungen zur Holzernte und Bringung.
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Holzernte und Bringung für den BFB Havel-Oder-Spree (VOEK 075-22)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schmiedeberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06905
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parsteinsee
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16248
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben (Spreewald)
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münchehofe
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15748
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig (Anhalt)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stechlin
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03205
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vielitzsee
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16835
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinalben
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66851
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesent
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93109
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsterwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04910
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit
nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem
betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser
durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache
verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten
Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren
Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu
verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus
diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass
trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1
GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann
alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen
gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als
Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer
Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu
benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes
Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die
Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die
Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als
Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben
genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr.
1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein
eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der
Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen)
einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.
evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form
abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte
Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax,
Telegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene
bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter
nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder
zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren
ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e Vergabe Plattform
(www.evergabe online.de) bis zum 24.06.2022, 12:00 Uhr einzureichen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland