Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-22-0533-10-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I
Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen der Leistungsphase 4 bis 7 nach HOAI für Gebäudeteil F I im Rahmen der Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin
Berlin
Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz) der Leistungsphasen 4 bis 7 nach HOAI in Bezug auf die sogenannten "vorgezogenen Maßnahmen" (Abbruch- und Schadstoffsanierungsleistungen, Leistungen der Baufeldfreimachung und nicht- konstruktiver Abbruch) für den Gebäudeteil F I im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf.
Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
Erläuterung:
Bei der der Erbringung der Genehmigungsplanung handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Die begehrten Planungsleistungen der LPH 4 bis 7 sind für Gebäudeteil F I notwendig, um die "vorgezogenen Maßnahmen" für den 1. Bauabschnitt, bestehend aus Gebäudeteil E und Gebäudeteil F umzusetzen. Insofern ist entscheidend, dass die Gebäudeteile E und F eine eng miteinander verbundene Gebäudetechnik haben. Die Durchführung und vorherige Planung der "vorgezogenen Maßnahmen" in Gebäudeteil E ist daher untrennbar mit der Durchführung und vorherigen Planung der "vorgezogenen Maßnahmen" für Gebäudeteil F I verknüpft. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:
- Auf Grund der eng miteinander verbundenen Gebäudetechnik der Gebäudeteile E und F I kann die Planung zur Durchführung der "vorgezogenen Maßnahmen" technisch unter Kompatibilitätsgesichtspunkten nicht durch unterschiedliche Auftragnehmer erbracht werden. Die Planung der Durchführung der "vorgezogenen Maßnahmen" in Gebäudeteil E erfordert eine Kompatibilität mit der Planung der Durchführung der "vorgezogenen Maßnahmen" in Gebäudeteil F I. Die zu den jeweiligen Gebäudeteilen erforderlichen Planungstätigkeiten müssen stets ineinandergreifen, was bedingt, dass sie aus einer Hand erbracht werden.
- Die Planung des Abbruchs und Rückbaus der Gebäudetechnik für den Gebäudeteil E ist nicht möglich, ohne gleichzeitig den Rückbau der Gebäudetechnik des Gebäudeteils F I zu planen. Der Gebäudeteil F kann bei einem Rückbau der Versorgungsleitungen nicht wie bisher versorgt werden. Somit sind diesbezüglich definitiv Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erforderlich, um den Ursprungsauftrag, nämlich Sanierung des Gebäudeteils E zu vollenden. Eine umsetzbare Planung der vorgezogenen Maßnahmen für Gebäudeteil E ist somit nur möglich, wenn gleichzeitig Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erbracht werden.
- Hinzu kommt, dass bei Einsatz eines weiteren Auftragnehmers schwierige und komplexe Haftungsabgrenzungen auftreten.
- Die Schadstoffsanierung muss zudem gemeinsam mit dem übrigen Abbruch geplant werden. Ein Auseinanderfallen der Planung bei Abbruch und Schadstoffsanierung ist aus technischen Gründen nicht möglich und muss deshalb aus einer Hand geplant werden.
Erhebliche Schwierigkeiten liegen bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands und damit verbunden eine erhebliche Verzögerung bei der Leistungserbringung, der zusätzlichen Vergütung des Einarbeitungsaufwands und des überlegenen Sachwissens des bisher beauftragten Auftragnehmers vor.
Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland