Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen der Leistungsphase 4 bis 7 nach HOAI für Gebäudeteil F I im Rahmen der Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche optionale Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz) der Leistungsphasen 4 bis 7 nach HOAI in Bezug auf die sogenannten „vorgezogenen Maßnahmen“ (Abbruch- und Schadstoffsanierungsleistungen, Leistungen der Baufeldfreimachung und nicht- konstruktiver Abbruch) für den Gebäudeteil F I im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Aufgrund ausstehender Genehmigungen erfolgt eine optionale Beauftragung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Bei der der Erbringung der Genehmigungsplanung handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.

Die begehrten Planungsleistungen der LPH 4 bis 7 sind für Gebäudeteil F I notwendig, um die „vorgezogenen Maßnahmen“ für den 1. Bauabschnitt, bestehend aus Gebäudeteil E und Gebäudeteil F umzusetzen. Insofern ist entscheidend, dass die Gebäudeteile E und F eine eng miteinander verbundene Gebäudetechnik haben. Die Durchführung und vorherige Planung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil E ist daher untrennbar mit der Durchführung und vorherigen Planung der „vorgezogenen Maßnahmen“ für Gebäudeteil F I verknüpft. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.

Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:

- Auf Grund der eng miteinander verbundenen Gebäudetechnik der Gebäudeteile E und F I kann die Planung zur Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ technisch unter Kompatibilitätsgesichtspunkten nicht durch unterschiedliche Auftragnehmer erbracht werden. Die Planung der Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil E erfordert eine Kompatibilität mit der Planung der Durchführung der „vorgezogenen Maßnahmen“ in Gebäudeteil F I. Die zu den jeweiligen Gebäudeteilen erforderlichen Planungstätigkeiten müssen stets ineinandergreifen, was bedingt, dass sie aus einer Hand erbracht werden.

- Die Planung des Abbruchs und Rückbaus der Gebäudetechnik für den Gebäudeteil E ist nicht möglich, ohne gleichzeitig den Rückbau der Gebäudetechnik des Gebäudeteils F I zu planen. Der Gebäudeteil F kann bei einem Rückbau der Versorgungsleitungen nicht wie bisher versorgt werden. Somit sind diesbezüglich definitiv Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erforderlich, um den Ursprungsauftrag, nämlich Sanierung des Gebäudeteils E zu vollenden. Eine umsetzbare Planung der vorgezogenen Maßnahmen für Gebäudeteil E ist somit nur möglich, wenn gleichzeitig Planungsleistungen für den Gebäudeteil F I erbracht werden.

- Hinzu kommt, dass bei Einsatz eines weiteren Auftragnehmers schwierige und komplexe Haftungsabgrenzungen auftreten.

- Die Schadstoffsanierung muss zudem gemeinsam mit dem übrigen Abbruch geplant werden. Ein Auseinanderfallen der Planung bei Abbruch und Schadstoffsanierung ist aus technischen Gründen nicht möglich und muss deshalb aus einer Hand geplant werden.

Erhebliche Schwierigkeiten liegen bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands und damit verbunden eine erhebliche Verzögerung bei der Leistungserbringung, der zusätzlichen Vergütung des Einarbeitungsaufwands und des überlegenen Sachwissens des bisher beauftragten Auftragnehmers vor.

Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Planungsleistungen für die vorgezogenen Maßnahmen, Leistungsphase 4 bis 7 für Gebäudeteil F I

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2022