Raumbildenderausbau U5M1000 [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: 260842 / 260843
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumbildenderausbau U5M1000 [ba]
Der Senat beabsichtigt, das U-Bahnnetz so zu erweitern, dass es auf Jahrzehnte die Stadt attraktiver und lebenswerter macht.
Im Rahmen einer Konzeptstudie hat die Hamburger Hochbahn AG städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinnvolle U-Bahn-Erweiterungen entwickelt.
Im Abschnitt U5M1000 sind insgesamt zwei Neubauhaltestellen geplant. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung des raumbildenden Ausbaus von zwei Neubauhaltestellen.
Die Planung soll dabei auf Grundlage eines Gestaltungshandbuches erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Honoraranfrage sind Planungsleistungen für den raumbildenden Ausbau aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude:
- Raumbildender Ausbau von zwei U-Bahn Neubauhaltestellen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke (BOStrab, RUHst, DIN-Normen etc.) der Vorgaben aus der Vorplanung des Generalplaners und aus dem Gestaltungshandbuch.
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle und Umbau der Bestand-Haltestelle Borgweg
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle & Umbau der Bestand-Haltestelle Borgweg (U5M1000) unter Einbeziehung der im Rahmen des Projektes "Neubau U5M1000" vorgegebenen Rahmenbedingungen. (Automatisierter Betrieb mit Bahnsteigtüren, Gestaltungshandbuch, Termine etc.)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle Jarrestraße
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestellen Jarrestraße (U5M1000) unter Einbeziehung der im Rahmen des Projektes "Neubau U5M1000" vorgegebenen Rahmenbedingungen. (Automatisierter Betrieb mit Bahnsteigtüren, Gestaltungshandbuch, Termine etc.)
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haltestelle Borgweg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haltestelle Jarrestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36Y12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]