Raumbildenderausbau U5M1000 Referenznummer der Bekanntmachung: 260842 / 260843
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumbildenderausbau U5M1000
Der Senat beabsichtigt, das U-Bahnnetz so zu erweitern, dass es auf Jahrzehnte die Stadt attraktiver und lebenswerter macht.
Im Rahmen einer Konzeptstudie hat die Hamburger Hochbahn AG städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinnvolle U-Bahn-Erweiterungen entwickelt.
Im Abschnitt U5M1000 sind insgesamt zwei Neubauhaltestellen geplant. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung des raumbildenden Ausbaus von zwei Neubauhaltestellen.
Die Planung soll dabei auf Grundlage eines Gestaltungshandbuches erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Honoraranfrage sind Planungsleistungen für den raumbildenden Ausbau aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude:
- Raumbildender Ausbau von zwei U-Bahn Neubauhaltestellen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke (BOStrab, RUHst, DIN-Normen etc.) der Vorgaben aus der Vorplanung des Generalplaners und aus dem Gestaltungshandbuch.
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle und Umbau der Bestand-Haltestelle Borgweg
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle & Umbau der Bestand-Haltestelle Borgweg (U5M1000) unter Einbeziehung der im Rahmen des Projektes "Neubau U5M1000" vorgegebenen Rahmenbedingungen. (Automatisierter Betrieb mit Bahnsteigtüren, Gestaltungshandbuch, Termine etc.)
Weitere Informationen finden Sie unter:
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestelle Jarrestraße
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Raumbildender Ausbau der Neubau-Haltestellen Jarrestraße (U5M1000) unter Einbeziehung der im Rahmen des Projektes "Neubau U5M1000" vorgegebenen Rahmenbedingungen. (Automatisierter Betrieb mit Bahnsteigtüren, Gestaltungshandbuch, Termine etc.)
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister,
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate,
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes und der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist,
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR pro Schadensfall,
7. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung)
8. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht,
9. Darstellung, wie die schnelle Verfügbarkeit vor Ort gewährleistet werden wird, bei Bewerbern, deren Sitz weiter als 50 km vom Sitz des Auftraggebers entfernt ist,
10. Angabe der Hamburg am nächsten gelegenen Niederlassung des Bewerbers,
11. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und Eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen.
12. Für jeden Teilbereich: 3 detailliert dargestellte mit der Aufgabenbeschreibung vergleichbarer Referenzprojekte bzgl. Um- oder /Ausbau von U-Bahn-Haltestelle des ÖPNV auf jeweils max. 2 Blatt DIN A3 (quer) incl. einer aussagekräftigen zeichnerischen Darstellung und unter Benennung folgender Kriterien:
- Vergleichbare Größe;
- Vergleichbare Bauaufgabe;
- Vergleichbare angestrebte Qualität;
- Referenzbestätigung.
Die genannten Kriterien werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der beschriebenen Aufgabe mit jeweils den in den Klammern angegebenen Punkten bewertet. Für Referenzen zur Objektplanung (§ 34 HOAI) können pro Referenzobjekt max. 40 Punkte erreicht werden. Die Blätter sind auf DIN A4 gefaltet einzureichen.
Die Bewertungsmatrix wird auf der Plattform DTVP zum Teilnahmewettbewerb zu Verfügung gestellt, ist jedoch nicht durch den Bewerber auszufüllen.
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter Punkt II.1.4 & II 2.4, beschriebene Leistung sowohl Technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen.
Für den Teilnehmerwettbewerb werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Teilnahmewettbewerb für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können in den genannten Fristen die Zulassung zu diesem Teilnahmewettbewerb beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Teilnahmewettbewerb beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1, Ziffern 1 bis 13 geforderten Angaben und Nachweise vollständig über die Plattform dtvp hochzuladen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1, Ziffern 1 bis 13 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1, Ziffern 1 bis 13 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Die abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrage rechtsgültig unterschriebenen einzureichen.
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RJBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]