ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 37_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte
Vergabe eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Bereitstellung von Multifunktionsgeräten. Hierzu gehören die Miete von Arbeitsplatzdruckern, Multifunktionsdruckern und Qualitätsdruckmaschinen schwarz/weiß und Farbe in den Formaten A4 und A3 mit dem Preismodell Pay per Page sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringende - zusätzliche Leistungen an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden. Bei den Multifunktionsgeräten handelt es sich um Komponenten, die die Funktionen Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen beinhalten. Die abgefragten Mietzeiträume beinhalten 12, 24, 36, 48, 60 sowie 72 Monate. Weiterhin werden Leistungen wie die Erstellung eines Managed Print Services/Druckerkonzeptes, die Einrichtung einer Pull-Printing Lösung sowie Leistungen zur Barrierefreiheit vereinbart.
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Bereitstellung von Multifunktionsgeräten. Hierzu gehören die Miete von Arbeitsplatzdruckern, Multifunktionsdruckern und Qualitätsdruckmaschinen schwarz/weiß und Farbe in den Formaten A4 und A3 mit dem Preismodell Pay per Page sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringende - zusätzliche Leistungen an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. seine Kunden. Bei den Multifunktionsgeräten handelt es sich um Komponenten, die die Funktionen Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen beinhalten.
Die Mietzeiträume beinhalten 12, 24, 36, 48, 60 sowie 72 Monate. Weiterhin werden Leistungen wie die Erstellung eines Managed Print Services/Druckerkonzeptes, die Einrichtung einer Pull-Printing Lösung sowie Leistungen zur Barrierefreiheit vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/